Anwohner befürchten Lärm, Licht und Geruch wegen Pferdehaltung
Der Ortschaftsrat hat entschieden, dass der Bauherr die Pferde behalten darf. Zuvor haben Anwohner mit einer Petition Einspruch gegen die Pferdehaltung in ihrer Straße erhoben.
Keinen Hinderungsgrund für Pferdehaltung sieht der Ortschaftsrat Wittenweier im Fall einer Bauvoranfrage. Der Antragsteller will auf seinem Anwesen in der Hauptstraße in einem bestehenden Wirtschaftsgebäude einen Pferdestall mit drei Boxen für zwei Pferde und ein Pony einrichten. Eine überdachte Dunglage, eine Auslauffläche sowie eine Weidefläche mit umlaufendem Trail im hinteren Bereich des Grundstücks soll die Anlage komplettieren. 21 Anwohner hatten in Form einer Petition Einspruch gegen das Vorhaben erhoben.
Sie befürchten unzumutbare Störungen durch Gerüche, Lärm und Flutlichtanlagen. Auch ein erhöhtes Auftreten von Insekten wurde neben der Störung der Sonntagsruhe als Hinderungsgrund angeführt. Die Unterzeichner bezogen sich auf zwei bereits bestehende Haltungen, durch die sie bereits genug belästigt würden. Eine Stallung als weiterer Gewerbebetrieb sei im Wohngebiet ausgeschlossen. Zusätzlich wurde aufgeführt, dass das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liege und eine Wertminderung benachbarter Grundstücke befürchtet werde.
Das Gelände liegt aber in einem Mischgebiet, in dem unter anderem landwirtschaftliche Betriebe angesiedelt werden können, machten der stellvertretende Ortsvorsteher Hartmut Lässle und die Leiterin des Schwanauer Bauamts Martina Stahl deutlich. Die Vorhaben entsprächen den Vorschriften der Landesbauordnung. Demnach bestehe keine rechtliche Möglichkeit, dem Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde keine Empfehlung zur Zustimmung auszusprechen. Außerdem könne nicht einfach daraus geschlossen werden, dass es bei der neuen Pferdehaltung zu denselben Ärgernissen komme wie bei den angeführten bestehenden Betrieben.
Rechtliche Vorgaben
Georg Zeller, Karsten Furrer und Volker Heitz (alle FWV) und Benjamin Herr (SPD) äußerten sich gleichermaßen: Das Vorhaben entspreche den rechtlichen Vorgaben, deshalb könne die Empfehlung nicht verweigert werden. Die Bauvoranfrage erhielt fünf Ja-Stimmen und eine Enthaltung; ein Ortschaftsrat war wegen Befangenheit von der Abstimmung ausgeschlossen.