Friesenheim

Arbeiten an der Zukunft der Kirche

Wolfgang Schätzle
Lesezeit 3 Minuten
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20. Dezember 2019

Die Laurentiuskirche in Friesenheim. Die Glieder der Gemeinde sind wie alle anderen auch zur Wahl ihres Pfarrgemeinderats aufgerufen. ©Wolfgang Schätzle

Die Protestanten haben gerade erst gewählt. Im neuen Jahr wählen nun die Katholiken einen neuen Pfarrgemeinderat. In Friesenheim, den Ortsteilen und auch in Kürzell hat bereits die Kandidatensuche begonnen. Die Wahlen sind im März 2020.

Zu Beginn des Advents hat die evangelische Kirchengemeinde Friesenheim einen neuen Kirchengemeinderat gewählt (wir berichteten). Auch Friesenheims Katholiken sind aufgefordert, einen neuen Pfarrgemeinderat zu wählen. Allerdings befinden sich diese erst auf Kandidatensuche. Nur wenige des bisherigen Pfarrgemeinderats wollen weitermachen beziehungsweise erneut kandidieren. Als sicher gilt, dass der Vorsitzende Stefan Moser (Oberweier), dessen Stellvertreterin Martina Hamm (Friesenheim) sowie Michael Groß (Oberweier) für weitere fünf Jahre im Gremium weiterarbeiten wollen. Die Wahl selbst findet am 22. März 2020 statt. 

In der letzten Pfarrgemeinderatssitzung wurde ein Flyer auf den Weg gebracht, mit dem die katholische Kirchengemeinde gezielt Gemeindemitglieder ansprechen möchte, die mit anderen Kirche gestalten und weiterentwickeln wollen und sich für die Botschaft Jesu engagieren. Gesucht werden Zukunftsgestalter, denn das neue Gremium stellt sicherlich bereits mit die Weichen für die Kirchenentwicklung 2030, bei der es unter anderem darum geht, aus 224 Seelsorgeeinheiten der Erzdiözese Freiburg 40 große Pfarreien zu formieren. 

Neue Gemeinde

So könnte möglicherweise das jetzige Dekanat Lahr ab dem Jahr 2030 eine solche Kirchengemeinde darstellen. 

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„Mischen Sie bei uns mit, gestalten Sie mit, seien Sie kreativ und netzwerken Sie im Team“, so der Aufruf der römisch-katholischen Kirchengemeinde an ihre Gemeindemitglieder in Friesenheim, Heiligenzell, Oberweier, Oberschopfheim, Schuttern und auch Kürzell, das seit 2015 zur Friesenheimer Kirchengemeinde gehört. Gemeindemitglieder sollen aber nicht nur mit dem Flyer angesprochen und als Kandidat geworben werden. In der letzten Sitzung des Pfarrgemeinderats wurde beispielsweise auch vorgeschlagen, in den Kirchen Boxen aufzustellen, wo Gemeindemitglieder Vorschläge machen können. 

Vielleicht wäre die Eine oder der Andere dann eher bereit zu kandidieren, wenn sie oder er auf Unterstützung aus der Gemeinde bauen kann, so die Hoffnung. 

Eine weitere Motivation für neue Kandidaten sei auch, dass der Pfarrgemeinderat als Pastoralrat nicht mehr den Pfarrer der Seelsorgeeinheit berät und unterstützt, sondern er künftig zentrale pastorale Ziele in einer Pastoralkonzeption für die Kirchengemeinde mit entwickelt und beschließt. Zudem können Wahlberechtigte beim Wahlvorstand bis zum 31. Januar 2020, 17 Uhr, Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Die Vorschläge müssen von zehn Wahlberechtigten mit ihrer Unterschrift unterstützt werden. Entsprechende Vordrucke gibt es im Pfarrbüro. 
Wie bei der evangelischen Kirchengemeinde, kann diesmal auch bei der römisch-katholischen Kirchengemeinde online gewählt werden. Für die Onlinewahl erhalten die Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung die Zugangsinformationen. 

◼ Die Onlinewahl wird bereits am 20. März 2020 um 18 Uhr abgeschlossen. Hierzu wurde im aktuellen Gremium angeregt, mittels Laptop interessierten Wahlberechtigten gegebenenfalls Hilfestellungen zum Beispiel nach Gottesdiensten zu geben. 

Info

Wahlgebiet in sechs Stimmbezirke eingeteilt

Das Wahlgebiet ist in sechs Stimmbezirke eingeteilt. Die Wahl wird als unechte Teilortswahl vorgenommen. Den Stimmbezirken St. Laurentius Friesenheim, Herz Jesu Heiligenzell, St. Laurentius Meißenheim-Kürzell, St. Leodegar Oberschopfheim, St. Michael Oberweier und Mariä Himmelfahrt Schuttern werden jeweils drei Sitze zugewiesen. Insgesamt sind also 18 Mitglieder zu wählen. Wahlberechtigt sind die Katholikinnen und Katholiken, die seit mindestens drei Monaten in der Kirchengemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahlberechtigung können auch Katholikinnen und Katholiken erwerben, die am Leben der Pfarrgemeinde aktiv teilnehmen und spätestens bis 23. Februar 2020 beim Wahlvorstand einen Antrag stellen. Wählbar sind alle wahlberechtigten Katholikinnen und Katholiken, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Wählerverzeichnis liegt in der Woche vom 3. bis zum 10. Februar 2020 im Zentralen Service-Pfarrbüro Friesenheim (Kirchenwinkel 1) auf. Im Friesenheimer Büro sind die Briefwahlunterlagen bis spätestens zum 18. März 2020 zu beantragen.

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