Einigung im Lahrer Ernet-Gartenstreit

Die Stadt Lahr und die Interessengemeinschaft der Klein- und Hobbygärtner haben für das Kleingartengebiet Ernet-Krummhalde eine Kompromisslösung gefunden. Sie haben ihren Dissens für beendet erklärt.
Eine Baumfäll-Aktion der Stadt Lahr im Kleingartengebiet Ernet-Krummhalde hatte im Februar dieses Jahres für mächtig Wirbel gesorgt. Kleingärtner waren entsetzt und wendeten sich an die Öffentlichkeit und an die Gemeinderatsfraktionen. Für Unmut sorgte auch, dass manche Kleingärtner im Ernet zum Rückbau ihrer aus Sicht der Stadt zu großen Gartenhütten aufgefordert wurden.
Der Stein war ins Rollen gekommen, nachdem der Gartenverein 18 Parzellen im südlichen Bereich der Anlage in die Obhut der Stadt zurückgegeben hatte. Und diese sah Handlungsbedarf: Zu große Gartenhütten, zu große Bäume hatte sie ausgemacht und war daraufhin tätig geworden. Was dann für den Wirbel sorgte.
Um auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, folgten Runde Tische und Schlichtungsgespräche. Jetzt, nach acht Monaten, sei eine Kompromisslösung gefunden, mit der beide Streitparteien leben könnten, unterstrichen gestern im Rathaus Vertreter der Stadt und der IG Klein- und Hobbygärtner vor der Lokalpresse.
Fünf wesentliche Punkte
Die Stadt war von Baubürgermeister Tilman Petters und den für die Kleingärten zuständigen Abteilungsleiter Ralph Brucker vertreten, die IG Klein- und Hobbygärtner von ihrem Vorsitzenden Martin Jeske und ihrem Rechtsvertreter Ralf B. Herden. Dies sind die wesentlichen Punkte der Konsens-Lösung:
- Kündigungsschutz: Um dem Hauptanliegen des Vereins IG Klein- und Hobbygärtner Lahr entgegenzukommen, erklärt sich die Stadt Lahr bereit, den im Bundeskleingartengesetz verankerten Kündigungsschutz künftig in die Pachtverträge zu übernehmen. Damit ist gewährleistet, dass die Stadt Pachtverträge nicht jährlich kündigen kann, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen, die im Bundeskleingartengesetz beschrieben sind.
- Hüttengröße: Eine Garten- und Gerätehütte im Gebiet Ernet-Krummhalde darf nicht größer als 32 Quadratmeter sein. Zusätzlich ist ein Gewächshaus mit maximal zehn Quadratmetern zugelassen. Bei bereits bestehenden Bauten will die Stadt ein Auge zudrücken, wenn die Maximalgröße nur minimal überschritten ist oder anstelle des Gewächshauses ein Geräteschopf steht.
- Bepflanzung: Bei Baumpflanzungen sind künftig nur Gewächse erlaubt, deren Wuchshöhe unter zehn Meter bleibt; ausgeschlossen werden zudem Nadelbäume. Bestehende größere Bäume auf gepachteten Parzellen bleiben erhalten, solange ihre Standsicherheit gewährleistet ist. Für die regelmäßige Kontrolle hat dann der Parzellenpächter selbst zu sorgen. Dies wird in den Einzelverträgen festgeschrieben. Wird ein Kleingarten aufgegeben, muss der scheidende Pächter große Bäume auf seiner Parzelle auf eigene Kosten entfernen.
- Nur für Lahrer: Kleingärten werden ausschließlich an Lahrer verpachtet, weil die Stadt darin eine »Daseinsfürsorge der Kommune für ihre Einwohner« sieht. Zieht ein Kleingärtner aus Lahr weg, muss er seinen Garten abgeben.
- Neuvertrag: Die Stadt sieht sich gezwungen, die Kleingartenanlage im Süden neu zu ordnen, weil dort ein Privatgrundstück als Weg zu den Gärten benutzt wird. Davon betroffen sind einige Parzellen, die hierfür geräumt werden müssen. Mit neuem Zuschnitt können sie wieder angepachtet werden.
Neuordnung bis Ende 2015
Nach der Neuordnung wird der betroffene Bereich mit besagten 18 Parzellen per Generalpachtvertrag wieder an die IG Klein- und Hobbygärtner zurückgegeben. Geplant ist dies für den 11. November 2015.
Laut Baubürgermeister Petters hat die Stadt mit den betroffenen Pächtern weitgehend Einigung erzielt. Ein Problem gibt es Angaben von Ralph Brucker zufolge mit einem auswärtigen Pächter. Er müsse – da er kein Lahrer ist – seine Gartenparzelle abgeben und das Wäldchen, das dort entstanden ist, auf eigene Kosten abholzen.