Fragen und Antworten zur Schneeräumpflicht in Lahr

Schneefall erfordert auch Einsatz. ©Foto: Patrick Pleul/dpa
Die weiße Pracht bringt auch Pflichten mit sich. Je nach Wetterlage startet der Bau- und Gartenbetrieb Lahr im Winter bereits um zwei Uhr mit seinen Kontrollfahrten.
Mit dem Wintereinbruch und den damit einhergehenden Gefahren für Fußgänger und Autofahrer, gingen einige Fragen bei der Stadtverwaltung rund um die Streu- und Räumpflicht und den Winterdienst ein.
Wie fällt die erste Bilanz aus?
„Der Winterdienst lief in dieser Saison bisher sehr gut. Die Salzlager sind schon wieder aufgefüllt worden“, betont Herbert Schneider, Leiter des BGLs, in der Pressemitteilung. Bei der Länge der räumenden Straßen und der vorgegebenen Zeit könne es hin und wieder vorkommen, dass der Schnee von dem Räumfahrzeug auf bereits geräumte Wege fällt. Dies versuche der BGL zu vermeiden, bittet aber um Verständnis, dass dies nicht immer möglich sei. Das Schneeschild des Räumfahrzeugs könne aus zeitlichen Gründen nur während der Fahrt umgestellt werden. Auch erschwerten parkende Fahrzeuge den Winterdienst. Die Räumfahrzeuge haben mit ihrem Schild eine Breite von drei Metern. Sind diese nicht gegeben, ist ein Räumen der Straße nicht möglich.
Ab wann werden die Straßen geräumt?
Bereits um 2 Uhr beginnt laut der Stadtverwaltung der Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) mit seinen Kontrollfahrten. Bei Bedarf sind die Streufahrzeuge ab 3 Uhr einsatzbereit. Die Straßen werden nach festgelegten Prioritäten geräumt. Die Prioritätenliste wurde auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben und den Gegebenheiten vor Ort erstellt und durch den Gemeinderat beschlossen. Sie unterteilt sich in Steil- und Krankenhausstrecken, Busstrecken und Kreuzungen und in leichte Steilstrecken, Radwege und öffentliche Einrichtungen. Darüber hinaus werden bei aktuellen Anlässen oder akuten Problemstellungen zusätzliche Flächen geräumt und wenn nötig gestreut.
Wer muss die Gehwege räumen?
Gemäß der Verordnung obliegt es den privaten Straßenanliegern, die Gehwege vor ihren Grundstücken und weitere Flächen zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Es muss so geräumt werden, dass ein Begegnungsverkehr von Fußgängern möglich ist. Das ist in der Regel eine Breite von mindestens 1,50 Metern.
Welches Streumaterial darf benutzt werden?
Es ist laut Stadtverwaltung abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu benutzen. Abtauende oder gefrierpunktabsenkende Stoffe, wie beispielsweise Harnstoff oder Salz, dürfen nicht verwendet werden.
Ab wann müssen Gehwege geräumt sein?
Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt weiter Schnee fällt oder Schnee- und Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Dabei darf der Schnee nicht auf die Fahrbahn oder auf Fahrradwege geräumt werden.
Wo gibt es weitere Informationen?
Mehr zur Streupflichtverordnung steht im Internet. Fragen zum Gehwegräumen beantwortet die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, • 0 78 21/9 10 03 18, zum Räumen der Straßen der Bau- und Gartenbetrieb Lahr, 0 78 21/9 14 60.