Kaiserwaldstraße in Kippenheimweiler: Tempo 30 jetzt ohne Ausnahme
Der Kampf von Ortschaftsrat und Anwohnern der Kaiserswaldstraße war erfolgreich. Künftig gilt in der gesamten Kaiserwaldstraße Tempo 30.
Über eine verkehrsrechtliche Anordnung hat Ortsvorsteher Tobias Fäßler in der Sitzung des Ortschaftsrates Kippenheimweiler am Dienstag informiert. Danach gilt künftig in der gesamten Kaiserswaldstraße Tempo 30, auch zwischen der Einmündung Im Breitacker und dem Kreisverkehr Kaiserswaldstraße/Tabakfeld/Niedermattenstraße/K 5344 am nördlichen Ortsausgang in Richtung Langenwinkel. Bei der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Kaiserswaldstraße war dieses Reststück ausgeklammert worden, weil dort infolge des bestehenden Schutzwalls die erforderlichen Lärmwerte nicht erreicht worden sind.
Jetzt sei eine maßgebliche Stelle auf eine Ausnahmeregelung aufmerksam geworden, derzufolge das Reststück ebenfalls auf 30 Stundenkilometer reduziert werden kann.
Mit der durchgängigen Beschränkung der gesamten Kaiserswaldstraße ist der Kampf des Ortschaftsrates und die Beschwerden der Anwohner im nördlichen Teil schlussendlich doch erfolgreich gewesen.