Keine Veränderung: Tiny-Häuser vorerst abgelehnt

Tiny-Häuser gibt es in verschiedenen Ausführungen ©Foto:dpa
Der Gemeinderat kritisierte die immer noch fehlende Vereinbarung zwischen dem künftigen Vermieter der Feriendomizile und dem benachbarten Pferdehofbetreiber. Entschluss soll im Einvernehmen mit dem Landratsamt gefasst werden.
Die geplanten zwei Tiny-Häuser im Meißenheimer Gewerbegebiet Tieflache sind noch nicht in trockenen Tüchern. Der Gemeinderat hat dem Bauantrag in der jüngsten Sitzung nicht zugestimmt. Grund für die Ablehnung ist eine fehlende Vereinbarung zwischen Bauherr und Anlieger, die das Gremium in der vorigen Sitzung als Voraussetzung gefordert hatte.
Bemängelt hatte der Gemeinderat in besagter Sitzung im Juli ein Geruchsrisiko für die Mieter der Kleinsthäuser. Die Gebäude sollen in der Winkelstraße unmittelbar neben einem Pferdehof gebaut werden. Die Gemeinderäte hatten, um künftige Konflikte zwischen Mietern und Pferdehofbetreiber auszuschließen, eine Vereinbarung gefordert. Antragsteller und Bauherr Thomas Hofmann, Betreiber der Gaststätte „Zum Paddel“ in der Winkelstraße, hatte sich in der Sitzung auch dazu bereiterklärt und versichert, dass er grundsätzlich kein Konfliktpotenzial sehe.
Über den Beschlussvorschlag, mit dem die Gemeindeverwaltung erneut in die Beratung ging, zeigte sich der Gemeinderat irritiert. Von einer geschlossenen Vereinbarung war darin nicht die Rede. Lediglich eine Baulast sei vom Landratsamt erlassen worden, dass die Häuser nur als Beherbergungsbetrieb geführt werden dürfen. Nichts habe sich deshalb seit der letzten Sitzung verändert, kritisierte der Gemeinderat unisono.
Gemeinsame Vereinbarung gesucht
Stattdessen weise die Verwaltung erneut daraufhin, dass die zwei Häuser als gebietsverträglich und genehmigungsfähig gelten, der Bebauungsplan keine Ferienwohnungen ausschließt: „Dass der Antrag genehmigungsfähig ist, haben wir letztes Mal schon gewusst. Wir wollten, dass der private Bauherr und der Pferdehofbetreiber eine Vereinbarung schließen, dass der Pferdehof und seine Geruchsrisiken keine Auswirkungen haben“, sagte Gemeinderat Heinz Schlecht (FW).
Bürgermeister Alexander Schröder wertete den Antrag baurechtlich gesehen als sachgerecht. Weil die Forderung des Gemeinderats nicht baurechtlicher Natur sei, werde der Antrag in der nächsten Sitzung wieder vorgelegt, kündigte er an. Die Gemeinderäte hoffen nun, dass bis dahin und im Einvernehmen mit dem Landratsamt die Vereinbarung geschlossen werden kann: „Es wäre toll, wenn uns das Landratsamt ernstnehmen würde. Wir sind ja ortskundig und kennen die Gegebenheiten“, sagte Friedrich Schneider (FL).