Kontrollen: Neubau in Burgheimer Straße stockt gewaltig
Seit vergangenem Jahr kommt das private Bauvorhaben eines neuen Achtfamilienwohnhauses in der Burgheimer Straße in Lahr nicht voran. Jetzt teilt die Stadt mit: Die Verwaltung muss dort immer wieder kontrollieren, weil Auflagen der Sicherheit nicht eingehalten werden.
„Wie schnell oder langsam ein Bauherr sein Projekt vorantreibt, liegt nicht in unseren Händen, doch es gibt Vorschriften, an die sich der Bauherr halten muss“, wird Mats Tilebein, Leiter des Rechts- und Ordnungsamts der Stadt Lahr, in einer Pressemitteilung zitiert. Tilebein spricht damit den Neubau eines Achtfamilienwohnhauses in der Lahrer Burgheimer Straße an, der bei der Stadtverwaltung für einen enormen Mehraufwand sorgt. Schon seit vergangenem Jahr kommt, laut Pressemitteilung, das private Bauvorhaben nicht voran.
Regelmäßige Kontrollen
Die Bauordnung habe bereits überprüft, ob alle Sicherheitsaspekte eingehalten werden. Einige Mängel habe es bereits gegeben. Die Baugrube sei aus Sicherheitsgründen abgesperrt und teilweise wieder verfüllt worden. Das habe Verkehrsbehinderungen verursacht. Laut Pressemitteilung kontrolliert die Stadtverwaltung seit Erteilung der Baugenehmigung im November 2016 regelmäßig. Aktuell sei eine weitere Verfügung erlassen worden, um die Hänge dauerhaft abzusichern. Für den Bauforschritt ist, laut Pressemitteilung, der Bauherr selbst verantwortlich.
„Die Sicherheit der Anwohner und Verkehrsteilnehmer hat für die Stadt höchste Priorität“, wird Tilebein zitiert. Bereits im Juni 2018 habe die Stadt den Bau per Verfügung eingestellt. Der Grund: Der Baugrubenverbau war zu gering dimensioniert, wich von den Vorgaben in der Baugenehmigung ab und war nicht vom Prüfstatiker abgenommen worden. Die Folge: Der Baugrubenverbau verformte sich stark. „Dadurch waren die Bauarbeiter in Gefahr und das Erdreich auf dem bebauten Nachbargrundstück setzte sich ab. Auch dort mussten wir tätig werden“, wird Tilebein weiter zitiert.
Im Dezember 2018 erließ die Stadt, laut Pressemitteilung, eine weitere Verfügung zur unverzüglichen Sicherung der Baugrube. Der Bauherr legte zunächst Widerspruch ein, kam dann im Frühjahr 2019 der Forderung jedoch nach und sicherte die Baustelle. Im August war die Stadtverwaltung zu weiterem Einschreiten gezwungen: Laut Pressemitteilung musste die Sicherung der Baugrube verfügt werden, um Schäden an der Burgheimer Straße zu vermeiden. Auf diese Forderung folgte erneut ein Widerspruch des Bauherrn. Im September habe er ihn zurückgenommen und sicherte die Baugrube.
Baldiges Ende
Die Stadtverwaltung beobachtet die Vorgänge weiterhin aufmerksam und nutzt die ihr gesetzlich zur Verfügung stehenden Mittel, um die Sicherheit vor Ort zu gewährleisten, heißt es weiter. Die Verwaltung drängt außerdem darauf, dass das Bauvorhaben möglichst bald zu einem Ende kommt.