Lahrer erhalten Wahlunterlagen: Fristen und Zeitfenster

(Symbolbild) ©Sebastian Gollnow
31.465 Wahlberechtigte in Lahr erhalten in diesen Tagen Post. In den Benachrichtigungen sind die Wahllokale vermerkt. Diese haben am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer bis Sonntag, 2. Februar, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, muss sich bei der Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark, Bürgerpark 1, bis spätestens Freitag, 7. Februar, 17 Uhr melden, um gegebenenfalls einen Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis zu stellen.
Die Stimme kann auch per Briefwahl abgegeben werden. Briefwahlunterlagen können nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigung online, postalisch oder persönlich angefordert werden. Mit dem Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung oder unter www.lahr.de können Briefwahlunterlagen angefordert werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung mit dem Smartphone direkt die Seite aufzurufen. Bis Dienstag, 21. Januar, kann der Antrag beim Bürgerbüro im Rathaus, Rathausplatz 4, 77933 Lahr, gestellt werden.
Knappes Zeitfenster
Ab Mittwoch, 22. Januar, hat hierfür die Außenstelle Briefwahl in der Mehrzweckhalle im Bürgerpark geöffnet und steht für alle Fragen zur Verfügung. Aufgrund der vorgezogenen Wahl bleibt voraussichtlich nur ein Zeitfenster von 14 Tagen für die Ausgabe und den Rückversand der Briefwahlunterlagen. Die Stadt empfiehlt, die Unterlagen zeitnah zu beantragen. Die Stimmzettel für die Bundestagswahl werden voraussichtlich am Freitag, 7. Februar, an die Stadt geliefert. Erst danach können die bis dahin beantragten Briefwahlunterlagen versandt werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum Wahltag, 23. Februar, um 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein.
Per Briefwahl kann aber auch direkt vor Ort in der Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark, Bürgerpark 1, gewählt werden. Weiterhin können dort Briefwahlunterlagen beantragt, ausgefüllt und abgegeben werden. Wer bereits vor Freitag, 7. Februar, verreist ist und bis zum Wahltag, 23. Februar, nicht mehr zurückkehrt, dem empfiehlt die Verwaltung, sich die Unterlagen an eine andere Adresse als die Heimatanschrift senden zu lassen.
Ab Mittwoch, 22. Januar, ist die Außenstelle Briefwahl in der Halle im Bürgerpark zu folgenden Öffnungszeiten besetzt: montags und dienstags 8.30 bis 13 und 14 bis 17 Uhr; mittwochs 8.30 bis 13 Uhr; donnerstags 8.30 bis 13 und 14 bis 18 Uhr; freitags 13 bis 17 Uhr; Samstag, 22. Februar, 10 bis 13 Uhr; Sonntag, 23. Februar, 8 bis 18 Uhr. Anträge können ab 22. Januar gestellt werden. Voraussichtlich ab Montag, 10. Februar, können dort die Briefwahlunterlagen auch ausgefüllt und abgegeben werden.
INFO: www.bundestagswahl-bw.de und www.lahr.de