Lahrer Fußgänger profitieren von verstärkten Kontrollen
Gehwegparker sind vielen Lahrern und auch der Stadt ein Dorn im Auge. Seit Anfang des Jahres wird verstärkt kontrolliert und erste Sonderkonzepte wurden umgesetzt, um die Situation zu entschärfen.
Parkende Autos, die Gehwege blockieren, sind nur ein Ärgernis, sondern auch eine Gefährdung für Fußgänger. Um mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator an den parkenden Autos vorbeizukommen, reicht die Restbreite oft nicht aus. Die Folge: Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen. Für Lucia Vogt, Leiterin der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, ist das allerdings keine Option. Ein Fußverkehrs-Check im Jahr 2016 im Ernetgebiet und im Klinikviertel in Lahr hat gezeigt, dass gerade Gehwegparker stark kritisiert wurden.
Seit Anfang des Jahres werden Falschparker durch den kommunalen Ordnungsdienst in Lahr kontrolliert – und es trägt laut Pressemitteilung der Stadt Lahr Früchte. Wer trotz Verbot auf dem Gehweg parkt, muss ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro zahlen. Zuvor wurden einen Monat lang Hinweiskarten an Falschparker und Gummibärchen zur Belohnung für richtiges Parken verteilt.
Einstimmig befürwortet
Das Gehwegparken sei noch nie erlaubt gewesen, sondern wurde in der Vergangenheit lediglich geduldet. Auf Grundlage einer Bestandsaufnahme in den Abendstunden wurde ein Gehwegparkkonzept mit Sonderkonzepten für Gebiete mit hohem Parkdruck erarbeitet. Dieses wurde einstimmig durch den Beirat für Verkehrsangelegenheiten befürwortet, heißt es vonseiten der Stadt.
Die einzelnen Sonderkonzepte wurden inzwischen umgesetzt. Teilweise wurden weitere Stellplätze geschaffen, um den Parkraumverlust so gering wie möglich zu halten. In der Heidenburgstraße wurde beispielsweise ein Parkplatz mit zwölf Stellplätzen geschaffen. Auch das Unternehmen Wohnbau Stadt Lahr legt im Ernetgebiet für ihre Mieter je nach Bedarf Stellplätze an. Wie die Stadt Lahr mitteilt, müssen sich die Mieter allerdings direkt an die Wohnbau wenden. Die Stellplatzmiete ist im Vergleich zu den Lahrer Durchschnittspreisen günstig. Es sei grundsätzlich die Aufgabe der Grundstückeigentümer, den Stellplatzbedarf auf privater Fläche anzubieten.
Nicht genutzt
„Bürger beschweren sich teilweise über den entfallenen Parkraum, vergessen jedoch dabei, dass dies nie Parkplätze im rechtlichen Sinne waren“, wird Vogt zitiert. Stattdessen wurde während der Bestandsaufnahme beobachtet, dass bereits vorhandene Flächen wie Garagen oder Hofzufahrten anderweitig oder schlichtweg gar nicht genutzt werden.