Prozess in Lahr

Lebensgefährte schlägt Töchter nach Auseinandersetzung

Ines Schwendemann / Endrik Baublies
Lesezeit 4 Minuten
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12. September 2019

©Archivfoto: Mittelbadische Presse

Ein 30-Jähriger hat sich mit der Familie seiner damaligen Freundin angelegt und trägt jetzt die Konsequenzen. Weil er den Töchtern den Zugang zur Wohnung und zu ihrer Mutter verwehrte und es zu Schlägen und Tritten kam, muss er eine Geldstrafe zahlen.

»Leb wohl« soll sie geschrieben haben – und hat ihre  beiden Töchter damit in höchste Alarmbereitschaft versetzt. Die Nachricht per Handy hat im April diesen Jahres für eine handfeste Auseinandersetzung gesorgt. Der Ex-Partner der Mutter wurde am Mittwoch vom Amtsgericht Lahr zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt. Er hat sich der Körperverletzung schuldig gemacht. 

Ohne ersichtlichen Grund, wie Tim Richter in der Urteilsverkündung erläuterte, habe der 30-Jährige den beiden Töchtern seiner damaligen Lebensgefährtin den Zugang zur Wohnung verwehrt. »Ich hatte das Gefühl, dass sich meine Mutter etwas antut«, beschrieb die 15-jährige Tochter das Geschehen unter Tränen. Sie und ihre Schwester hätten in Begleitung einer Freundin an die Tür des Angeklagten geklopft und Einlass verlangt. »Die Kinder hatten ein berechtigtes Interesse«, sagte Richter in der Verhandlung. 

Handgelenk verdreht

In Folge des Streits kam es zu einer Auseinandersetzung. Die ältere Tochter versuchte sich durch die Tür zu drücken – der 30-Jährige wollte das verhindern. Er verdrehte das Handgelenk der jungen Frau. Als die Mutter schließlich doch in der Tür erschien, eskalierte die Situation. »Sie hat sich zwischen ihren Freund und meine Schwester gestellt«, berichtete die 15-jährige Zeugin. 

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Der Angeklagte habe versucht, die Schwester zu schlagen und dabei teils auch die jüngere Schwester und die Mutter getroffen. Aus Notwehr nahm die Freundin der beiden Schwestern einen Motorradhelm, mit dem sie auf den »Angreifer« einschlug. Daraufhin sei der 30-jährige Ex-Freund noch wütender geworden. Nur die Polizei habe, und so berichtete es auch ein Beamter vor Gericht, den Streit beenden können.

Der Angeklagte, der am zweiten Verhandlungstag zu spät kam, sagte in der Hauptversammlung aus. Ein Dolmetscher half, allerdings war der Beschuldigte in der Lage, dem Geschehen im Amtsgericht zu folgen und sprach überwiegend selbst. Die ältere Tochter und deren Freundin schilderten das »Wirrwarr« vor der Haustür einigermaßen übereinstimmend. Bis am Ende des Prozesses war sich der Angeklagte keiner Schuld bewusst. Das verdrehte Handgelenk gab er zwar zu, Schläge und einen Tritt in den Bauch der älteren Schwester wollte er aber nicht zugeben. »Jetzt habe ich viele Probleme«, beschwerte er sich lautstark. Er gab zudem an, als Polizist in seinem Heimatland die Beherrschung in so einer Situation gelernt zu haben. Da innerhalb von fünf Minuten die Polizei erschienen sei, seien die Beschuldigungen unglaubwürdig. 

Auch die Mutter, die zur Tatzeit ebenso wie ihr angeklagter Ex-Freund betrunken war, sagte vor Gericht aus. Sie konnte sich aufgrund des Alkoholkonsums jedoch nicht mehr an Details erinnern. Wie ein Beamter vor Gericht schilderte, habe bei der Mutter keine Suizid-Gefahr mehr bestanden. 
Staatsanwalt Georg Esser sah die Schuld des Angeklagten als erwiesen an. »Die Zeuginnen hatten keine Belastungstendenzen und sind nach wie vor sehr betroffen«, führte Esser aus. Da sich die Mutter gegen ihren damaligen Freund gewandt habe und nicht gegen ihre Töchter, geht Esser davon aus, dass die Aussagen wahr sind. Der Angeklagte habe zwar sein Hausrecht verteidigen wollen, das habe aber nicht die Schläge und den Tritt in den Unterleib entschuldigt. »Die Tochter hatte nach dem Vorfall starke Schmerzen« führte Esser aus. Er forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro. 

»Hochgeschaukelt«

Auch Tim Richter glaubte den Aussagen der Zeugen. »In gewisser Weise war auch der Schlag mit dem Helm nachvollziehbar, es hat sich hochgeschaukelt«, erklärte der Richter bei der Urteilsverkündung. Er verurteilte den Angeklagten jedoch zu einer geringeren Geldstrafe als vom Staatsanwalt gefordert. 

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