Mehr Transparenz und Fairness bei Vergabe von Kita-Plätzen in Lahr
Der Gemeinderat hat am 22. Juli den Vorschlag der Stadtverwaltung einstimmig begrüßt. Damit gilt in Lahr künftig ein Punktesystem mit einheitlichen Kriterien für die Vergabe von Betreuungsplätzen. Mehr Transparenz und Fairness sowie eine einfachere Vergabe erhofft sich die Stadt Lahr von dem Schritt.
Das Punktesystem ist in der Zentralen Vormerkung – dem digitalen Anmeldeprogramm für Kita- und Hortplätze – hinterlegt. „Die vergebenen Punkte bestimmen die Rangfolge auf den Listen für jede Einrichtung und deren Plätze“, erklärt die Stadt das neue Prozedere. Folgende Kriterien spielen hierbei eine Rolle: Berufstätigkeit, Beschäftigungsumfang, besondere Lebenslagen, Schulanfänger-Kinder, Geschwisterkinder und bei gleicher Punktzahl das Alter.
Weitere Neuerung
Zusätzlich zur Hauptvergabe zu Jahresbeginn wird es ab diesem Jahr eine weitere, kleinere Platzvergabe geben. Ab dem 30. September werden restliche Kita-Plätze (ohne Hortplätze) für das Kitajahr 2024/2025 vergeben. Die neuen Vergabekriterien kommen bei dieser „kleinen Vergabe“ erstmals zur Anwendung, teilt die Stadt mit.
Eltern, die bereits eine Vormerkung für ihr Kind erstellt haben, werden gebeten, diese zu aktualisieren und zu vervollständigen, damit die Punkte hinterlegt werden können. Dazu gehört unter anderem der Beschäftigungsnachweis der Eltern, falls diese berufstätig sind. Dies muss bis spätestens Montag, 23. September, erfolgen, da ansonsten mögliche Punkte bei der Vergabe fehlen könnten.
Nähere Infos zur Zentralen Vormerkung und Platzvergabe gibt es auf der Website der Stadt Lahr unter „Online-Anmeldung für einen Kita- oder Hortplatz“. Fragen beantwortet der Kitaservice unter Telefon 07821/9105040 oder per E-Mail an kitaservice@lahr.de.
Das neue System
Je mehr Punkte, desto höher die Chancen auf einen Kitaplatz. Alleinerziehende mit Beschäftigung: 20 Punkte, zwei Erziehungsberechtigte mit Beschäftigung: 15 Punkte, ein Erziehungsberechtigter mit Beschäftigung: 10 Punkte, zwei Erziehungsberechtigte arbeitssuchend: 5 Punkte, ein Alleinerziehender arbeitssuchend: 5 Punkte, keine Beschäftigung: null Punkte; Ganztagstätigkeit: 15 Punkte, Halbtagstätigkeit: 10 Punkte, geringfügige Beschäftigung: 5 Punkte; Kinder in schwierigen Lebenslagen: 100 Punkte; Kinder, die vor dem letzten Kita-Jahr stehen: 50 Punkte; Geschwisterkind in derselben Einrichtung: ein Punkt, Ü3 mit Wartezeit über einem Jahr: 20 Punkte.