Mehrfamilienhaus im Schwanauer Bauauschuss einstimmig abgelehnt

Im Schwanauer Bauauschuss wurde das der Bau eines Mehrfamilienhauses einstimmig abgelehnt ©Christoph Breithaupt
Das geplante Mehrfamilienhaus in der Ottenheimer Schwarzwaldstraße wurde im Schwanauer Bauausschuss erwartungsgemäß abgelehnt. Das Gremium folgte damit einem Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Abgelehnt hat der Schwanauer Bauausschuss ein geplantes Mehrfamilienhaus in der Ottenheimer Schwarzwaldstraße. Grundfläche und Geschossigkeit passen nach Auffassung des Gremiums nicht in die dortige Umgebung.
Im Gleichschritt mit dem Ortschaftsrat Ottenheim ist der Bau- und Planungsausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt und hat dem Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus mit zehn Wohneinheiten in der Schwarzwaldstraße Ottenheim sein Einvernehmen versagt. Hauptargument für die Ablehnung war jedoch nicht die Art der Bebauung oder die Anzahl der Wohneinheiten, sondern die Ausmaße des Gebäudes, das sich mit der Grundfläche von 25,60 mal 11,10 Meter und der geplanten Geschossigkeit nach Ansicht von Ortschaftsrat und Bauausschuss nicht, wie in Paragraf 34.1 Baugesetzbuch vorgegeben, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und so das Ortsbild beeinträchtigt.
Hauptargument: Ausmaße des Gebäudes
Bauamtsleiterin Martina Stahl betonte einmal mehr, dass weder die Zahl der Wohneinheiten noch die der ausgewiesenen Stellplätze oder die denen der Nachbargrundstücke angeglichenen Baugrenzen die Ablehnung des Vorhabens rechtfertigen würden, sondern vor allem die absolute Größe und Geschossigkeit.
Amtsleiterin und Ausschussmitglieder führten mit der Nähe des Vorhabens zum Busbahnhof, zur Gemeinschaftsschule sowie einer Fruchtsaftkelterei und dem damit verbundenen, jetzt schon problematischen Verkehrsaufkommen, ein weiteres Argument zur Ablehnung ins Feld. Diese wird von der Erfahrung gestützt, dass pro Wohneinheit ein Kfz-Stellplatz längst nicht mehr ausreicht und deshalb weitere Fahrzeuge im öffentlichen Bereich der Schwarzwald- und nahegelegenen Seitenstraßen abgestellt würden.
Sicht in Hausgärten
Die im Zuge der Angrenzer-Anhörung vorgebrachten Einwendungen befassen sich im Wesentlichen mit den Argumenten der Gebäudegrundfläche, aber auch mit dem zu einigen der zehn Wohneinheiten nicht vorhandenen zweiten Rettungsweg. Moniert wird von Angrenzern auch die infolge der Höhe des Wohnhauses mögliche – auch nicht durch Heckenpflanzung oder ähnliche Sichtschutzblenden zu verhindernde – Sicht in ihre Hausgärten, was die Privatsphäre infolge einschränke.
Bauamtsleiterin Stahl zeigte unisono mit dem Bauausschuss zwar Verständnis für die Belange der Angrenzer, betonte jedoch, dass weder Verwaltung und Ortschaftsrat noch der Bau- und Planungsausschuss, sondern allein die Baurechtsbehörde im Landratsamt deren Einwendungen zu bewerten habe. Wenngleich die Notwendigkeit der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch innere Verdichtung vom Gremium gesehen wird, ist das Vorhaben nach dem Motto „aber nicht unter allen Umständen“ einstimmig abgelehnt worden.