Nikolaus-Fahrradbeleuchtungs-Check an zwei Lahrer Schulen
Der Nikolaus hat am Mittwochmorgen junge Radfahrer, die mit einer ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Beleuchtungsanlage unterwegs sind, mit einem Schokoladenherz belohnt. Die Aktion war von der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen initiiert worden.
Auch in diesem Jahr sorgte der Nikolaus nicht nur für strahlende Kinderaugen, sondern auch für leuchtende Fahrräder – zumindest in Lahr und 25 weiteren Mitgliedskommunen der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW). Da der Nikolaus nicht in allen Kommunen gleichzeitig sein konnte, wurde er in Lahr von Bürgermeister Tilman Petters und Verkehrsplaner Martin Stehr vom Stadtplanungsamt vertreten, die Schokoladenherzen an der Friedrichschule und am Clara-Schumann-Gymnasium verteilten.
Unterstützung von ADFC und Polizei
Weitere Unterstützung erhielt der Nikolaus durch Helmut Schönberger vom ADFC Ortenaukreis sowie durch die Lahrer Polizei, die die Fahrräder eingehend unter die Lupe nahm und die Pedaleure auf eine ordnungsgemäße Fahrradbeleuchtung hinwies. Zur Feier des Tages verzichtete die Polizei ausnahmsweise darauf, bei vorgefundenen Mängeln ein Bußgeld zu erheben.
Die Nikolaus-Aktion ist Teil der Kampagne »Tu’s aus Liebe«, die die AGFK-BW 2015 gemeinsam mit ihren Mitgliedskommunen zum Thema Verkehrssicherheit ins Leben gerufen hat. Die Kampagne wird seitdem stetig um Aktionen erweitert, die für ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr werben.
Licht trägt entscheidend zur Sicherheit von Radfahrern bei, denn das Einschalten des Lichts am Fahrrad ist nicht nur deshalb wichtig, um selbst etwas zu sehen, sondern – vielleicht noch viel wichtiger – um auch von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden zu können – gerade in der »dunklen Jahreszeit«. Denn: Wenn es mal »kracht«, weil ein Autofahrer einen unbeleuchteten Radfahrer übersehen hat, geht das immer zu Lasten des Radfahrers aus.
90-Prozent-Quote am CSG
Am Clara-Schumann-Gymnasium betrug die Beleuchtungsquote etwa 90 Prozent. Bei den an der Friedrichschule kontrollierten Fahrrädern gab es hingegen etwas mehr Nachbesserungsbedarf.
»Jeder Mangel ist einer zuviel«
Felix Neulinger, Leiter des Lahrer Polizeireviers, war damit nicht unzufrieden – aber: »Unser Ziel muss es sein, 100 Prozent zu erreichen«, meinte er. Die meisten Mängel seien mit einfachsten Maßnahmen zu beheben, die aber die Sicherheit der Zweiradfahrer immens erhöhen. »So gesehen ist jeder Mangel einer zu viel.« Wichtig sei es daher auch, Eltern und Lehrer in die Pflicht zu nehmen.
Fahrradlicht: So ist’s richtig
Zu einer vorschriftsgemäßen Fahrradbeleuchtung gemäß Paragraph 67 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) gehören:
☛ Frontscheinwerfer
☛ Frontrückstrahler
☛ Rücklicht
☛ Heckrückstrahler
☛ Pedalrückstrahler (pro Pedale jeweils einer nach vorne und nach hinten wirkend)
☛ Speichenrückstrahler (mindestens zwei pro Rad, alternativ reflektierender weißer Streifen an den Reifen/Felgen oder in den Speichen).
Die Fahrräder, die tagtäglich auf den Straßen unterwegs sind, sollten zudem regelmäßig gewartet und gepflegt werden, empfiehlt die Polizei.
Übrigens: Wer von der Polizei mit falscher oder nicht funktionstüchtiger Beleuchtung erwischt wird, für den kann laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 25 bis 30 Euro fällig werden. Bei Jugendlichen bringe das allerdings nichts, meint der Lahrer Revierleiter Felix Neulinger, weil sie entweder nur bedingt oder gar nicht strafmündig sind. »Da ist der Appell an die Vernunft der Schüler und Eltern und die Kontrolle durch die Lehrer der erfolgversprechendste Weg.«