Ottenheim will Grundstücke ökonomisch auslasten
Am Dienstagabend behandelte der Ortschaftsrat Ottenheim in seiner letzten Jahressitzung die dritte Planänderung zum Bebauungsplan „Sportgebiet Muhrschollen“ und spricht dem Gemeinderat Schwanau die Empfehlung zur dritten Änderung aus.
Der 1992 in Kraft getretene Bebauungsplan „Sportgebiet Muhrschollen“ wurde bisher zweimal geändert. Das am südwestlichen Ortsrand gelegene Planareal ist rund 13 700 Quadratmeter groß, wird nördlich durch die Straße „Auf der Gänsweide“ (mit Wendeplatte), im Osten und Süden durch den Mühlbach sowie im Westen mittels einer Grünfläche mit Rasenweg begrenzt.
Im Zuge der ersten Änderung wurde aus dem alten Sportplatz 2000 ein allgemeines Wohngebiet entwickelt. Die zweite Änderung wurde 2017 rechtskräftig und beinhaltete unter anderem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Reit- und Fahrverein (RFV) Ottenheim, seine neue Longierhalle errichten zu können.
Dritte Planänderung
Am Dienstagabend behandelte der Ortschaftsrat in seiner letzten Jahressitzung die dritte Planänderung, deren Hintergrund diesmal punktueller Natur sein wird. Es gehe darum, im Sinne der Gleichbehandlung Entwicklungsmöglichkeiten für ein bestehendes Wohngebäude zu schaffen, wie Stefanie Burg (fsp Stadtplanung/Freiburg) ausführte. Eine konkrete Anfrage für Anbauplanungen liege vor, mittels der Planänderung soll eine ökonomische Grundstücksauslastung im Sinne der Innenentwicklung herbeigeführt werden. Die Planänderung könne laut Burg gemäß Paragraf 13 a Baugesetzbuch im einstufigen, beschleunigten Verfahren vorgenommen werden, erfordere eine einmalige Offenlage, jedoch keinen Umweltbericht (Arealgröße kleiner als 20 000 Quadratmeter).
Konkret werden im Zuge der dritten Änderung auch die Inhalte der Planzeichnung angeglichen. Das betreffende Grundstück wies als bisher einziges im Bebauungsplan eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 auf, was nun auf 0,4 angeglichen werden soll. Heißt mit anderen Worten: Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche darf bebaut werden. Außerdem soll die Geschossflächenzahl (GFZ) von bisher 0,4 auf 0,7 angeglichen werden, wie sie den Grundsätzen allgemeiner Baugebiete entspricht.
Stefan Bruder (CDU) erkundigte sich nach dem Hintergrund, warum in den 1990er-Jahren die Zahlen für das eine Grundstück so stark abweichend ausgefallen seien. Schwanaus Bürgermeister Wolfgang Brucker führte aus, in den Akten habe sich kein Hintergrund ausmachen lassen. Er vermute, dass man angesichts der reinen Grundstücksgröße so gehandelt habe. Lutz Weide (SPD) wunderte sich über das formelle Vorgehen, wozu Brucker erläuterte, neben Befreiungen von Bebauungsplan-Vorgaben bestehe als zweite Möglichkeit die Änderung eines Bebauungsplans, wenn Grundzüge der Planung betroffen seien. Hier gehe es zwar nur um ein Grundstück, aber die Angleichung von allgemeinen Vorgaben.
Kosten trägt Interessent
Was die anfallenden Kosten betreffe, bestätigten sowohl Brucker als auch Stefanie Burg, dass diese vom Interessenten nach dem „Verursacher-Prinzip“ zu tragen seien. Der Kommune entstünden keine Kosten. Nach der Klärung weiterer Detailfragen nahm der Ortschaftsrat die ausgeführten Planungen zum weiteren Vorgehen zur Kenntnis und sprach eine Empfehlung an den Schwanauer Gemeinderat aus, die Offenlage zur dritten Änderung für den Plan „Sportgebiet Muhrschollen“ einzuleiten.