Prozess wegen Volksverhetzung gegen Lahrer Blogger vertagt
Die für Dienstag angesetzte Verhandlung gegen den Betreiber des Blogs »Grüselhorn« wegen Volksverhetzung vor dem Lahrer Amtsgericht ist auf Mitte Februar vertagt worden. Grund: Der Beschuldigte erschien krankheitsbedingt nicht zum Termin.
Gegen Jochen Kastilan, den Betreiber des Blogs »Grüselhorn« und der Internet-Plattform »Neue Bürger-Zeitung«, ist Anzeige wegen Volksverhetzung erstattet worden. Zur Hauptverhandlung am Dienstag vor dem Amtsgericht kam es allerdings nicht, weil der Beschuldigte krankheitsbedingt nicht anwesend war. Strafrichter Tim Richter vertagte die Verhandlung auf Dienstag, 14. Februar, 10 Uhr.
"Hier ist nicht Kanakenland"
Wie die Mittelbadische Presse exklusiv vermeldete, wurde laut Staatsanwaltschaft Offenburg der Tatbestand in zwei Fällen erfüllt. So hatte Kastilan in einem Kommentar vom 28. September 2015 zu einem Bericht des Online-Portals welt.de über eine Schlägerei in einem Flüchtlingsheim geschrieben: »Merkel und ihre Regierung müssen zurücktreten. Zumutung für Deutschland. Neuwahlen! Das Volk soll über die Umvolkung durch die CDU entscheiden. Schmeißt die Leute sofort raus. Hier ist nicht Kanakenland.« Im zweiten Fall hatte er einen Beitrag über den Moschee-Dachverband Ditib ähnlich kommentiert.
Der Angeschuldigte legte nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Einspruch gegen den Strafbefehl über 130 Tagessätze ein, weshalb die Gerichtsverhandlung stattfinden sollte. Ursprünglich erfolgten die Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Rottweil. Sie wurden von der Staatsanwaltschaft Offenburg übernommen, weil der Beschuldigte in deren Zuständigkeitsbereich wohnt.
Provinzposse erster Güte
Die Vorgeschichte liest sich wie eine Provinzposse erster Güte. Nach Recherchen des Lahrer Anzeigers hatte der Bürgermeister der Gemeinde Denkingen im Landkreis Tuttlingen, Rudolf Wuhrer, bereits im Oktober 2015 die Anzeigen wegen Volksverhetzung gegen den Blogger erstattet. Damit nicht genug: Wie die »Neue Rottweiler Zeitung« im April 2016 berichtete, hatte daraufhin auch Kastilan Strafanzeigen gegen den Bürgermeister gestellt. Erster Vorwurf: Der Rathauschef habe nicht als Privatperson gehandelt, als er den Herausgeber wegen Volksverhetzung angezeigt habe. Kastilan argumentierte damit, dass der Bürgermeister als Hoheitsträger »kein Grundrecht auf Meinungsfreiheit« habe. Die zweite Anzeige bezog sich auf die Beherbergung von Asylsuchenden, mit der die Gemeinde gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Zu Ermittlungen gegen den Bürgermeister kam es in beiden Fällen nicht.
Auf den beiden von Kastilan betriebenen Internetseiten werden unter anderem Berichte verschiedener Zeitungen und Magazine, darunter auch die Mittelbadische Presse, in zugespitzter Weise kommentiert.
Volksverhetzung
Volksverhetzung ist in Deutschland ein Äußerungsdelikt nach §130 Strafgesetzbuch (StGB). Das Strafmaß reicht je nach Schwere der Tat von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Den Gesetzestext finden Sie unter www.bo.de/4iP