Schwanauer Rat erhält Infos zu zentralem Gutachterausschuss
Bei der Bildung eines zentralen Gutachterausschusses mit Geschäftsstelle in Lahr haben sich Verzögerungen ergeben. Über Sachstand und die weiteren zu absolvierenden Schritte wurde in der aktuellen Schwanauer Gemeinderatssitzung informiert.
Schwanau fasste im März 2019 den Grundsatzbeschluss, wie auch andere Kommunen im alten Landkreis Lahr zum Jahreswechsel Teil eines neuen zentralen Gutachterausschusses mit Geschäftsstelle in Lahr zu werden. Der Zeitplan hat sich, wie nun bekannt wurde, verschoben. Da der Lahrer Haushalt voraussichtlich erst im Frühjahr verabschiedet wird (was zwischen März und Mai der Fall sein soll), kann auch erst danach begonnen werden, Ausschreibungen für zwingend erforderliches weiteres Personal vorzunehmen. Als „Pilotprojekt“ ist erst einmal vorgesehen, Mitte des Jahres Seelbachs Gutachterausschuss aufzunehmen.
Übergangslösung
Die Amtszeit der amtierenden Schwanauer Gutachter endete Ende Januar, so dass die Riedkommune nochmals einen neuen Ausschuss bestellen muss. Künftig müssen für den neuen Ausschuss zwei bis drei Gutachter vorgeschlagen und vom Lahrer Gemeinderat bestellt werden. Die bestellten Gutachter werden in der Übergangsphase automatisch in den gemeinsamen Ausschuss Lahr einrücken. Die bisherigen fünf kommunalen Gutachter (plus ein Gutachter des Finanzamts) würden theoretisch ebenfalls einrücken, die Zahl reduziert sich dann bei der nächsten Neubestellung 2024 auf zwei bis drei (je nach Vorschlag der Gemeinde Schwanau).
Um diesen Schritt zu vermeiden, schlug die Verwaltung vor, für die Zeit vom 1. Februar 2020 bis 31. Januar 2024 sofort eine reduzierte Zahl von Gutachtern zu benennen, damit nach der Übergangsphase keine Reduzierung mehr vorgenommen werden müsse. Im Einvernehmen mit den Fraktionen wurde die folgende Besetzung vorgeschlagen: Vorsitz Michael Oberle (Stellvertreter: Michael Lutz), als weitere Gutachter Michael Lutz, Karl-Rainer Kopf und Hans-Joachim Höpfner (Finanzamt Lahr). Als Stellvertreter fungieren Fred Maurer, Jochen Karl und Manfred Vetter (Finanzamt Lahr). Der Gemeinderat stimmte diesem Vorschlag einhellig zu.
Im weiteren Sitzungsverlauf wurde informiert, dass der neue zentrale Gutachterausschuss für ein Areal mit rund 125 000 Einwohnern zuständig wäre. Die Besetzung der Geschäftsstelle in Lahr müsste mit 0,3 bis 0,5 Stellen pro 10 000 Einwohner ausgestattet werden. Das wären nach aktuellem Stand also rund fünf Stellen, sämtliche bei der Stadt Lahr anfallenden Kosten (tatsächliche Personalkosten zuzüglich Sach- und Gemeinkosten) würden verrechnet mit Gebühren oder sonstigen Einnahmen, die der zentrale Gutachterausschuss generiert.
Schrittweise vorgehen
Von einem zu kalkulierenden Fehlbetrag in Höhe von rund 450 000 Euro sei auszugehen – heruntergebrochen wären das rund 3,60 Euro pro Einwohner im Jahr. Angesichts fehlenden Fachpersonals am Markt werde momentan davon ausgegangen, dass die Ausstattung der Geschäftsstelle nur schrittweise erfolgen könne, vorgesehen sind bis zu vier Vollzeitstellen. Das bedeutet für die Planung der Gesamtmaßnahme, dass Seelbach zum 1. Juli aufgenommen werden soll, die weiteren Kommunen dann ebenso nach und nach. Formal sind zwischen der Stadt Lahr und den weiteren zwölf Kommunen (darunter auch Schwanau, Friesenheim und Meißenheim) entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zu treffen, wenn es um die Übertragung der Gutachterausschuss-Zuständigkeiten auf die Stadt Lahr sowie die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses geht.
Zum 1. Juli kann der neue Ausschuss seine Arbeit im erweiterten Zuständigkeitsbereich voraussichtlich aufnehmen. Der Musterentwurf zur Vereinbarung mit Lahr wurde seitens des Schwanauer Gemeinderats ebenso einhellig angenommen.