Lahr

Stadt Lahr verzichtet auf 2G-Option gemäß der Corona-Verordnung

red/ba
Lesezeit 2 Minuten
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19. Oktober 2021

Bei städtischen Veranstaltungen will Lahr weiterhin auf 3G setzen. ©Symbolfoto: Marius Becker/dpa

Zugang nur für Geimpfte und Genesene? Die Stadt Lahr erteilt der sogenannten 2G-Option eine Abfuhr und will bei eigenen Veranstaltungen weiterhin auf 3G setzen.

Die Stadt Lahr will einer Pressemitteilung zufolge weiterhin geimpften, genesenen und auch tagesaktuell getesteten Personen den Zugang zu ihren Veranstaltungen ermöglichen. Auf das sogenannte 2G-Optionsmodell werde man hingegen verzichten.

„Wir haben in der Pandemie erfahren, wie essenziell Angebote des sozialen und kulturellen Lebens für uns alle sind“, wird Oberbürgermeister Markus Ibert zitiert. „Unsere bisherigen, mit viel Aufwand und Umsicht erarbeiteten 3G-Regelungen haben sich aus unserer Sicht bewährt. Solange es hinsichtlich des Infektionsschutzes verantwortbar ist, möchten wir daher niemanden von unseren städtischen Veranstaltungen grundsätzlich ausschließen.“

Damit bleibt es in der Basisstufe bei der sogenannten 3G-Regelung: Bei städtischen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. Dies gilt auch bei Veranstaltungen im Freien, die mehr als 5000 Teilnehmer aufweisen oder bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann. In geschlossenen Räumen besteht laut Mitteilung zudem die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Sie gilt auch im Freien, wenn der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Kontaktdatennachverfolgung.

Individuelle Hygienekonzepte

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Darüber hinaus unterscheide die Stadt je nach Art und Ort der Veranstaltung und will jeweils individuelle Hygienekonzepte entwickeln. Bei Veranstaltungen mit fester Bestuhlung, aber ohne Bewirtung, ohne Empfang und ohne sonstige Angebote, die zu einer Durchmischung des Publikums führen, ist eine volle Auslastung möglich, heißt es dazu weiter. Ansonsten beträgt die Auslastung maximal 60 Prozent. Maßgeblich für die Berechnung der Kapazität ist jeweils der kleinste Raum, in dem sich das Publikum aufhält. Keine städtische Veranstaltung werde nach den Regeln stattfinden, die derzeit für Clubs und Diskotheken gelten.

Kein Zugang bei steigenden Zahlen

Die Coronaverordnung des Landes sieht weiterhin ein dreistufiges Warnsystem vor. Diesem zufolge wird es strengere Regelungen geben, wenn sich eine Überlastung der Krankenhäuser abzeichnet.

In der „Warnstufe“ wäre nicht-immunisierten Personen der Zutritt zu Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises, zu Veranstaltungen im Freien nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. In der „Alarmstufe“ wäre nicht-immunisierten Personen der Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen hingegen generell nicht mehr gestattet.

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