Strafbefehle gegen Dachswaldsee-Angler
Der Eigentümer des Lahrer Dachswaldsees und mehrere Angler erhalten vermutlich bald Post vom Amtsgericht, denn die Staatsanwaltschaft Offenburg hat dort einen Antrag auf Erlass von Strafbefehlen wegen Tierquälerei gestellt. Die Causa »Dachswaldsee« beschäftigt Justizbehörden, Stadtverwaltung und Gemeinderat seit eindreiviertel Jahren.
Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat beim Amtsgericht Lahr Antrag auf Erlass von Strafbefehlen gegen den Eigentümer des Dachswaldsees und mehrere Angler wegen Tierquälerei gestellt. Das geht aus einem Schreiben hervor, das dem Oberkircher Christoph Münch zugestellt worden war und über das er den Lahrer Anzeiger gestern in Kenntnis setzte. Der Naturschützer hatte unsere Zeitung im Januar 2013 auf die prekäre Situation an dem Lahrer See aufmerksam gemacht: Dort praktizierten offenbar über Jahre hinweg Angler die Catch-and-Release-Methode: Auf einschlägigen Internetseiten präsentierten zumeist junge Männer bis zu 50 Pfund große Karpfen, die nur für den Fotozweck gefangen und im Anschluss wieder ins Wasser geworfen wurden: ein möglicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, weil dadurch nach Ansicht von Experten den Fischen unnötig Leid zugefügt wird.
Die anschließende Berichterstattung schlug hohe Wellen, beschäftigte neben den Veterinären des Landratsamts Ortenaukreis und der Justizbehörden auch den Lahrer Gemeinderat. Dort rückte ein über die Jahre gewachsenes Hüttendorf am Dachswaldsee in den Fokus. Der Vorwurf: Verstoß gegen die Bauordnung. Man befinde sich weiterhin im Austauscht mit dem Eigentümer, teilte die Stadtverwaltung gestern auf Anfrage des Lahrer Anzeigers dazu mit. Eine Entscheidung über ein Ordnungsgeld sei noch nicht getroffen worden, da der Eigentümer zuvor um ein persönliches Gespräch unter Teilnahme von Vertretern des Gemeinderats gebeten habe. Dieses Treffen soll im November stattfinden.
Warten aufs Gericht
Bezüglich des viel bedeutsameren Tierquälereivorwurfs hielt sich die Staatsanwaltschaft Offenburg gestern noch bedeckt. Laut ihrem Sprecher Martin Seifert muss der Strafbefehl vorher noch offiziell vom Gericht erlassen und den Betroffenen zugestellt werden: Sie sollen nicht aus der Zeitung erfahren, was ihnen blüht. Seifert zufolge liegen alle beantragten Strafen jedoch noch unter der Grenze von 90 Tagessätzen. Das würde bedeuten, dass diese Strafe bei den Beschuldigten, sollten sie die Strafbefehle denn akzeptieren, anschließend nicht im polizeilichen Führungszeugnis auftauchen würde. Sollten sie sich jedoch gegen die Strafbefehle am Ende erfolgreich zu wehren wissen, wird laut dessen Pressesprecher Kai Hockenjos das Landratsamt Ortenaukreis aktiv und stattdessen über die Verhängung von Bußgeldern entscheiden.