Tempo-30-Variante noch offen in Allmannsweier

In der Stubenstraße (hier im Bild) und im Herrenweg in Allmannsweier soll eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden. ©Wolfgang Künstle
Der Ortschaftsrat konnte sich bei der geplanten Verkehrsberuhigung in der Stubenstraße und im Herrenweg in Allmannsweier nicht auf eine Vorfahrtsregelung einigen.
Die steigende Verkehrsdichte, die überhöhte Fahrgeschwindigkeit sowie der Lärmpegel im Bereich Stubenstraße und Herrenweg sind seit sieben Jahren Thema in den Sitzungen des Ortschaftsrats. Infolge der Erweiterung des Herrenknecht-Firmenparkplatzes an der Ortseinfahrt aus Richtung Nonnenweier hat das Verkehrsaufkommen in dem Bereich stark zugenommen. Eine vom Ortschaftsrat noch unter Ortsvorsteherin Ria Bühler geforderte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer wurde von der Straßenverkehrsbehörde von der Abstufung der Landesstraße 100 zur Gemeindestraße abhängig gemacht. Dies ist mittlerweile erfolgt.
Unter den Anwohnern ist die Ausweisung des Straßenzugs als Tempo-30-Zone jedoch nicht unumstritten. Florian Krentel vom Planungsbüro Fichtner hat in der Ortschaftsratssitzung am Donnerstag drei mögliche Varianten zum Umbau von Stubenstraße und Herrenweg vorgestellt.
Die Variante eins sieht die Schaffung einer Tempo-30-Zone in der Stubenstraße/Herrenweg mit der Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ vor. Sie hätte zur Folge, dass die Fahrzeuge an jeder Straßen-einmündung abbremsen und danach wieder beschleunigen würden, was zwar zur Verringerung der Geschwindigkeit beitragen, aber mehr Lärm und mehr Abgase erzeugen würde.
Variante zwei ist die Einrichtung einer Tempo-30-Zone mit Vorfahrt für die Stubenstraße/Herrenweg, die den Vorteil eines besseren Verkehrsflusses mit weniger Lärm und Abgasen hätte. Nachteilig könnte es sich jedoch auf die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit auswirken. Dies wiederum könnte durch die Einrichtung von durch Blumenkübel begrenzte Parkplätze auf der Fahrbahn erreicht werden.
Beide Varianten würden gestalterische und/oder bauliche Veränderungen an den Einmündungen der Seitenstraßen und uneingeschränkte Halteverbotszonen erfordern. Die Einrichtung von Zebrastreifen sei in Tempo-30-Zonen bei der Straßenbehörde zwar schwer durchzusetzen, sei aufgrund von Sonderregelungen eventuell machbar, so der Mitarbeiter des Planungsbüros.
Eine dritte Variante mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 ohne Ausweisung einer Zone wurde von vornherein abgelehnt, weil die dafür erforderlichen Kriterien – unter anderem die direkte Erschließung einer Kita oder Schule – nicht erfüllt werden können.
In der intensiven Beratung und Abwägung der Vor- und Nachteile hielten sich die Forderungen nach „Verminderung der Fahrgeschwindigkeit durch Stopp- und Go-Verkehr bei Rechts-vor-links-Regelung trotz Lärm und Abgasen“ (Variante 1) sowie „Verkehrsfluss auch bei verminderter Geschwindigkeit bei Vorfahrt für Stubenstraße/Herrenweg“ (Variante 2) in etwa die Waage.
Dementsprechend hat die Abstimmung im Ortschaftsrat ein 5:5-Patt ergeben. Nun sollen die Ratsmitglieder bis zur nächsten Sitzung ihre Haltung überdenken. Ortsvorsteher Michael Krenkel hat überdies der Bevölkerung die Möglichkeit eröffnet, bei der Ortsverwaltung ihre Argumente vorzutragen. Eine endgültige Beschlussempfehlung soll in der nächsten Sitzung formuliert werden.