Vorberatungen zu »Im Gässel« im Nonnenweierer Rat
Der Nonnenweierer Ortschaftsrat hat in einer Sondersitzung über die Aufstellung des Bebauungs-Plans »Im Gässel« vorberaten. Dem Schwanauer Gemeinderat wurde empfohlen, für das Plangebiet eine Veränderungssperre festzulegen.
Im Ortschaftsrat stellte Martina Stahl (Bauverwaltung) zunächst Grundsätze zum Plan dar. Ein beschleunigtes Verfahren sei aufgrund des Staus als Plan der Innenverdichtung möglich. Damit könne sowohl auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit als auch einen Umweltbericht verzichtet werden. Zunächst ging es um den Aufstellungsbeschluss.
Der Geltungsbereich des Plans liegt östlich der Ottenheimer Straße und wird durch die Nonnenweierer Hauptstraße, der Straße »Im Gässel« und der Schmidtenstraße begrenzt. Angestrebt werde, mithilfe des Plans eine städtebauliche Neuordnung des Bestands im Bereich der durchgehenden Hofgrundstücke zu erreichen. Außerdem soll die örtliche Nahversorgung gesichert, Vergnügungsstätten ausgeschlossen und Inhalte des vor dem Abschluss stehenden Gemeindeentwicklungskonzepts (GEK) umgesetzt werden.
Freiräume fortführen
Andreas Biegert (FWV) stellte die Begrenzung des Bebauungs-Plans stellenweise infrage, wobei Stahl daraus verwies, dass gerade für Kleinparzellen – lange, nach hinten ausgedehnte Grundstücke – bisher kein Bebauungs-Plan gelte. Freiräume und Grünflächen sollten gemäß den GEK-Inhalten fortgeführt, insgesamt an den bereits bestehenden Bebauungs-Plan »Ottenheimer Straße« angeschlossen werden.
Grundsätzlich sei das Areal geprägt von Wohnbebauung, kleinen Dienstleistungsbetrieben und landwirtschaftlichen Nebengebäuden. Die dörflichen Strukturen und ihr angestrebter Erhalt schlössen, so Stahl, Nutzungsergänzungen zur örtlichen Nahversorgung oder das Schaffen zusätzlichen Wohnraums im Sinne der Innenentwicklung nicht aus. Besonders sei, dass kein eindeutiger Gebietscharakter vorliege. »Wir haben es mit einer klassischen Gemengelage zu tun, wollen aufgrund unterschiedlicher Nutzungen keine städtebaulichen Spannungen und Konflikte hervorrufen. Gerade öffentliche Einrichtungen, wie zum Beispiel die Schule, sind zu schützen.«
Das gesamte Areal soll als Mischgebiet ausgewiesen werden. Da eine Aufnahme der Ortsmitte ins Landessanierungsprogramm perspektivisch erhofft wird, wurde eine erste Grobanalyse seitens der Steg (Stuttgart) vorgenommen. Die Analyse ließ auf sich abzeichnende Veränderungen im baulichen Bestand schließen, die städtebaulich gesteuert werden sollten. Mit der Festsetzung maximaler Wohneinheiten soll sichergestellt werden, eine eintretende Nachverdichtung verträglich zu gestalten. Freiraumgestaltung soll Aufenthaltsqualität und die Aufwertung öffentlicher Plätze mit sich bringen.
Um die Planungsziele umsetzen zu können, wurde der Erlass einer Veränderungssperre angeregt. Das Instrument würde für zumindest zwei Jahre die Realisierung von Vorhaben, die nicht den Inhalten des Bebauuns-Plans entsprechen, bis zu dessen Inkrafttreten als Satzung verhindern. Der Ortschaftsrat empfahl dem Gemeinderat einhellig das Aufstellen des Bebauungs-Plans sowie den Erlass einer Veränderungssperre.