Waffenbesitzer in Lahr werden unangekündigt kontrolliert
Die Stadtverwaltung appelliert, bei der Aufbewahrung nicht nachlässig zu sein. Schon eine geringe Unachtsamkeit kann die öffentliche Sicherheit und Ordnung nachhaltig beeinträchtigen.
Die Stadt Lahr wird künftig in Lahr und Kippenheim unangekündigt kontrollieren, ob Besitzerinnen und Besitzer von Waffen und Munition die gesetzliche Aufbewahrungspflicht einhalten. Das teilt die Verwaltung in einer Pressemeldung mit.
Wer Waffen und Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Hierzu ist es erforderlich, die Waffen stets verschlossen in den dafür zugelassenen Behältnissen mit entsprechender Sicherheitsstufe aufzubewahren. Schusswaffen und dazu passende Munition müssen getrennt voneinander aufbewahrt werden, um überprüfen zu können, ob die Waffenbesitzer ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen. Der der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) kontrolliert regelmäßig die sorgfältige Aufbewahrung, was auch verdachtsunabhängig möglich ist.
Folgekontrolle werden nicht mehr angekündigt
Bisher seien diese Kontrollen angekündigt worden. Künftig werde dies anders gehandhabt. Die Erstkontrollen nach Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis werden laut Stadt nach wie vor angekündigt, Folgekontrollen finden ohne vorherige Terminabsprache statt. „Das ist notwendig, um Fällen von nachlässiger Aufbewahrung wirkungsvoller entgegentreten zu können“, heißt es. Bereits eine geringe Unachtsamkeit bei der Waffenaufbewahrung könne die öffentliche Sicherheit und Ordnung nachhaltig beeinträchtigen.
Gebührenpflichtig
Die Kontrollen sind gebührenpflichtig: Für die Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition werden 14 Euro je angefangener Viertelstunde berechnet. Je nach Schwere kann bereits ein einmaliger Verstoß gegen die gesetzliche Aufbewahrungspflicht zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis führen.