Alarmstufe II: Das gilt in Offenburgs Kultureinrichtungen
„Die Stadt Offenburg setzt sich dafür ein, das Kulturangebot sicher und kundenorientiert aufrecht zu erhalten“, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus.
„Der Genuss von Kultur ist in diesen Tagen für viele Menschen eine ganz wichtige Abwechslung. Kulturbesuche sind sicher. Dafür sorgen wir durch ständige Anpassungen der Maßnahmen seit zwei Jahren. Unsere Mitarbeiter lassen sich immer etwas einfallen, damit es für unsere Besucher dabei so unkompliziert und attraktiv wie möglich bleibt“, erläutert Kulturchefin Carmen Lötsch. Das Kulturbüro freue sich, weiter Kulturveranstaltungen durchführen zu können.
Hier gilt 2G plus
Für Konzerte, Theateraufführungen und Co. gilt nun „2G plus“, heißt es in der Mitteilung. Besucher müssen beim Eintritt einen Geimpften- oder Genesenennachweis, ein tagesaktuelles negatives Testergebnis sowie ein Ausweisdokument vorzeigen. Ist ein Besuch der Veranstaltungen nicht möglich, können Tickets an den Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden.
Abholservice möglich
Das Museum im Ritterhaus könne seine Besucher weiterhin willkommen heißen. Es gilt die 2G-Regel. Besucher benötigen also einen Impf- oder Genesenennachweis.
Veranstaltungen wie Führungen werden weiterhin angeboten. Die Stimmung unter den Besuchern sei gut, sie freuen sich, dass das Museum offen bleibt, teilt die Stadt weiter mit. Das Archiv könne sein Angebot ebenfalls offen halten. Dieses können neben Besuchern mit Impf- oder Genesenennachweis auch Interessenten mit tagesaktuellem PCR-Test wahrnehmen.
In der Stadtbibliothek gilt weiterhin die 2G-Regel. Das Abholen und Zurückgeben von Medien ist aber weiterhin ohne Nachweis möglich. Zusätzlich bietet die Stadtbibliothek nun an, gegen eine geringe Aufwandsentschädigung verfügbare Medien zu bestellen und an der Theke abzuholen.
In der Städtischen Galerie wird momentan eine neue Ausstellung aufgebaut. Die Galerie ist daher noch geschlossen. Ab dem 12. Dezember 2021 startet dann die neue Ausstellung „Matthias Garff“.
Für den Besuch aller städtischen Kultureinrichtungen ist es inzwischen erforderlich, dass die Nachweise in digital auslesbarer Form, also mit QR-Code, vorgelegt werden. Dies kann mittels Mobiltelefon oder in Papierform geschehen, teilt die Stadt weiter mit.