Arztpraxis Zürn impft im Pfarrheim Nordrach
Seit dieser Woche dürfen auch die Hausärzte ihre Patienten gegen Covid-19 impfen. Wo sie das tun, entscheiden die Ärzte selbst. Manche impfen in ihren Praxisräumen, andere weichen auf größere, meist kommunale Räume aus. So etwa bestellen einige Zeller Arztpraxen ihre Patienten ins Testcenter Schwarzwaldhalle Unterharmersbach, nutzen die dort vorhandene Infrastruktur.
In Nordrach wird ab nächster Woche das Pfarrheim zu einem temporären kommunalen Impfzentrum. Verimpft wird zunächst der Impfstoff von Biontech/Pfizer.
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„In Kooperation mit der Gemeinde Nordrach bietet die Arztpraxis von Ingo-Frithjof Zürn ab Mittwoch, 14. April, um 15 Uhr die Covid-Impfung im Nordracher Pfarrheim an. Zukünftig wird jeden Mittwoch ab 15 Uhr ein Impfangebot in Nordrach gemacht. Die Terminvereinbarung läuft ausschließlich über die Praxis Zürn (• 07838/699)", schreibt die Gemeinde in einer Pressemitteilung.
Zum Impfen muss der Krankenversicherungsnachweis mitgebracht werden. Neben den Bestandspatienten können sich auch neue Patienten melden.
„Gemeinsam mit Dr. Zürn und seinem Team können wir den Menschen in Nordrach die Impfungen direkt in Nordrach ermöglichen. Das Projekt steht und fällt mit der Anzahl der Impfdosen, die den Ärzten zugeteilt werden. Deswegen ist zu erwarten, dass dieses Projekt nach ein paar Wochen an Dynamik gewinnen wird“, so Bürgermeister Carsten Erhardt.
Um in Nordrach geimpft werden zu können, muss laut Mitteilung der Gemeinde eine der folgenden Prioritäten vorliegen:
◼ Über 80 Jahre alt.
◼ Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie in ambulant betreuten Wohngruppen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind.
◼ Personen, die regelmäßig selbst Schutzimpfungen gegen das Coronavirus durchführen.
◼ Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten.
◼ Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege begutachten und prüfen.
◼ Menschen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren und in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden.
◼ Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht – insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin oder im Rahmen der Behandlung schwer immunsupprimierter Patienten.