Auch Biberach richtet Testzentrum ein
Ab nächster Woche gibt es für Einwohner aus Biberach und Prinzbach, sowie auch aus den Talgemeinden Zell a. H., Oberharmersbach und Nordrach, eine weitere Corona-Testmöglichkeit: Auch die Gemeinde Biberach richtet nun ein interkommunales Testzentrum ein. Getestet wird in der Festhalle.
Die Corona-Verordnung des Landes wurde mit Wirkung ab 19. April geändert. In dieser Verordnung wurden unter anderem die Testpflichten verschärft.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat sich die Gemeindeverwaltung Biberach gemeinsam mit den Mitgliedern der „Blaulichtfamilie“, bestehend aus DRK, DLRG, THW und Feuerwehr, kurzfristig abgestimmt und entschieden, ein Testcenter in der Sport- und Festhalle in Biberach einzurichten.
Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Die Testwilligen werden lediglich gebeten, ein Ausweisdokument mitzubringen.
Die Testungen werden von geschulten Mitgliedern des DRK-Ortsvereins und weiteren Personen der Biberacher Blaulicht-Organisationen vorgenommen.
Folgende Testzeiten sind vorerst vorgesehen:
◼ Dienstags von 18 Uhr bis 20 Uhr.
◼ Freitags von 18 Uhr bis 20 Uhr.
Der erste Termin findet also am 27. April statt. Je nach Bedarf werden diese Öffnungszeiten noch angepasst, teilt die Gemeinde mit. Das Angebot des Interkommunalen Testzentrums der Verwaltungsgemeinschaft in der Schwarzwaldhalle Zell/Unterharmersbach bleibt weiterhin bestehen.
Für den Corona-Test ist Folgendes zu beachten:
◼ Das Schnelltestangebot ist nicht geeignet für Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus (Fieber, Husten, Störung des Geschmacks- und Geruchssinns) aufweisen oder die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person hatten. Diese Personen sollen sich in diesem Fall direkt an ihren Hausarzt wenden.
◼ In der Sport- und Festhalle gelten die üblichen Hygienemaßnahmen, wie zum Beispiel die Abstandsregelungen, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske sowie die Händedesinfektion.
◼ Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten testen lassen oder müssen eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten mitbringen. Das Formular ist auf der Homepage der Gemeinde Biberach erhältlich (www.biberach-baden.de).
◼ Fällt der Schnelltest positiv aus, muss anschließend verpflichtend ein PCR-Test bei einem Arzt durchgeführt werden, und die betreffende Person muss sich sofort in häusliche Quarantäne begeben. Das Gesundheitsamt wird entsprechend informiert.