Offenburg

Auf Abwegen: 21-jähriger Minicar-Fahrer landet vor Gericht

Leonie Müller
Lesezeit 3 Minuten
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18. September 2017

Der Fahrer eines Minicars musste sich vor Gericht verantworten. ©Archivfoto

Ein Minicar-Fahrer war in Offenburg mit heißem Reifen unterwegs und fuhr an einer Verkehrsinsel auf der falschen Seite vorbei, sodass ein 45-Jähriger aus dem Weg springen musste. Der 21-jährige Raser saß nun  auf der Anklagebank des Amtsgerichts Offenburg.

Ein 21-jähriger Offenburger musste sich vergangene Woche vor dem Amtsgericht verantworten. Neben seiner Ausbildung verdiene er sich als Minicar-Fahrer etwas dazu. In dieser Position soll er laut Staatsanwältin Louise Mossner an einem Abend im Juli 2016 mit dem Minicar im Offenburger Philosophenweg unterwegs gewesen sein – und das nicht verkehrsgerecht. 
Er soll verbotenerweise nicht um die Verkehrsinsel herum eingebogen, sondern diagonal eingeschert haben, sodass er auf die Gegenfahrbahn geriet, führte die Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift weiter aus. Einige Meter weiter sei der Geschädigte gerade dabei gewesen, Habseligkeiten aus seinem Auto zu entladen. 

Vor Schreck geschrien

Das Taxi soll so schnell und nah an dem parkenden Auto vorbeigefahren sein, dass er zurückspringen musste, wie der 45-Jährige im Zeugenstand aussagte. Das habe ihn dazu veranlasst, vor Schreck einen Schrei loszulassen, woraufhin der Fahrer abgebremst und ihn im Rückspiegel erblickt habe. 

Dem Minicar-Fahrer wurde zur Last gelegt, die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern überschritten, das Rechtsfahrgebot missachtet und einen Menschen vorsätzlich gefährdet zu haben. Der Angeklagte verteidigte sich: »Sieben bis acht Stundenkilometer bin ich vielleicht zu schnell gefahren, aber definitiv unter 50.« Der 21-Jährige hatte laut Richterin Eva Weckert bereits in der Vergangenheit Einträge aufgrund von zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen à 20 Stundenkilometer in das Fahreignungs­register erhalten.

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»Eher belanglos«

Ein Anwohner konnte den Vorgang bestätigen. Er sagte­ jedoch aus, dass aus seiner Sicht keine Gefährdung ersichtlich gewesen wäre: »Für mich sah es belanglos aus.« Es lag vor Gericht außerdem ein Gutachten eines Sachverständigen vor, welches das Ergebnis hervorgebracht hatte, dass es nicht möglich gewesen sei, mit allzu hoher Geschwindigkeit um die Kurve zu fahren. 

Staatsanwältin Mossner beantragte in ihrem Plädoyer eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro. Es handle­ sich um eine Ordnungswidrigkeit, jedoch sei es zu keiner Schädigung des Zeugens gekommen, weshalb sie für diesen Vorwurf einen Freispruch für richtig hielt. Verteidigerin Bärbel Schäfer plädierte auf Freispruch und forderte überdies Schadensersatz für die Zeit der entzogenen Fahrerlaubnis des Angeklagten.

Bei der Urteilsverkündung sprach Richterin Weckert einen Freispruch für den Vorwurf der Gefährdung anderer aus. Auch die Geschwindigkeitsübertretung werde nicht bestraft. Man könne nicht genau feststellen, wie schell der Angeklagte an besagtem Abend gefahren sei. »Ins Blaue hinein möchte ich nichts verurteilen«, sagte Richterin Weckert. Jedoch verhängte sie eine Geldbuße von 160 Euro. Die Missachtung des Rechtsfahrgebots sei mit 80 Euro festgesetzt, doch dadurch, dass der Angeklagte unter Vorsatz gehandelt habe, wurde der Satz von Richterin Weckert verdoppelt.

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