57-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt

Bahnhof-Hausverbot ignoriert und Polizisten gedroht

Noah Günther
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23. August 2019
Ein 57-Jähriger wurde vom Offenburger Amtsgericht wegen Hausfriedensbruchs, Diebstahls und einer Drohung gegen Polizeibeamte zu einer Haftstrafe verurteilt.

Ein 57-Jähriger wurde vom Offenburger Amtsgericht wegen Hausfriedensbruchs, Diebstahls und einer Drohung gegen Polizeibeamte zu einer Haftstrafe verurteilt. ©Archivfoto: Ulrich Marx

Mit den traurigen Folgen einer jahrelangen Alkoholabhängigkeit hatte es vor Kurzem das Amtsgericht zu tun. Ein 57-Jähriger, der schon mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war, wurde wegen Hausfriedensbruchs, Diebstahl und einer Drohung gegen Polizeibeamte zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.

Bei der Vielzahl von Delikten, die einem 57-Jährigen vor dem Offenburger Amtsgericht vorgeworfen wurden, schlich sich sogar bei der Staatsanwaltschaft der Fehlerteufel ein: Bei einem der Verfahren lag ein Datumsfehler vor. Dem Alkoholabhängigen wurde vorgeworfen, mit einem Wert von drei Promille mit dem Fahrrad unterwegs gewesen zu sein. Im Hinblick auf die zu erwartende Strafe aufgrund der restlichen Vorwürfe wurde dieses Verfahren wegen des Fehlers eingestellt.

Für seine restlichen Taten musste sich der Offenburger jedoch verantworten: Im November und Dezember 2017 habe sich der Obdachlose trotz mehrfachen Hausverbots im Offenburger Bahnhof aufgehalten. Als die Polizeibeamten ihn vom Gelände verwiesen, habe er sich sein Taschenmesser an die Kehle gehalten und gedroht: »Nächstes Mal geht das anders aus.« Zudem habe er in zwei Läden gestohlen.

Der Angeklagte ist kein Unbekannter beim Offenburger Amtsgericht: Er wurde in Handschellen von Justizbeamten vorgeführt, da er bereits eine Haftstrafe wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs in der Offenburger Justizvollzugsanstalt absitzt. 36-mal musste er sich schon vor Gericht wegen dieser Vergehen verantworten.

Eine ausgesprochene Drohung gegenüber Polizeibeamten kam jedoch zum ersten Mal vor. »Das mit den Beamten tut mir leid. Sie haben mich provoziert und ich war betrunken«, sagte der Angeklagte. Daran hatte Staatsanwalt Christian Broß Zweifel: »Wer hat hier wen provoziert? Sie kommen immer wieder, und die Beamten machen nur ihren Job.«

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Bessere Zukunft?

Die Diebstähle habe der Angeklagte aus einem Drang heraus begangen, den er habe, wenn er betrunken sei. »Ich bin vorbeigelaufen und habe es mitgenommen«, kommentierte er den Diebstahl einer Uhr und von Ohrringen in einem Warenhaus. Um solche Taten in Zukunft zu vermeiden, strebe er eine dritte Alkoholtherapie an, die zwei vorangegangenen seien  jedoch erfolglos gewesen. »Ich will von Offenburg weg und suche mir ein neues Umfeld. Ich suche mir Arbeit und eine Wohnung. Wenn ich im Lotto gewinne, kaufe ich mir ein Haus«, sagte er.

So habe er schon in den vergangenen Verfahren argumentiert, führte der Staatsanwalt an. »Für Sie sind die Diebstähle selbstverständlich«, verwies er auf die unzähligen Vorstrafen des 57-Jährigen. »Der Angeklagte sagt, er will alles ändern. Wie soll man das glauben? Objektiv macht er immer weiter«, so Broß. Nicht einmal von den Haftstrafen habe er sich beeindrucken lassen. Deshalb forderte er wegen des mehrfachen Hausfriedensbruchs, den Diebstählen und der Drohung gegenüber den Polizeibeamten eine Haftstrafe von insgesamt zwei Jahren. 
Verteidiger Stefan Treppmann (Offenburg) führte an, dass es zwar verständlich sei, wenn bei den Beamten nach der Drohung ein mulmiges Gefühl zurückbleibe, ob die Ernsthaftigkeit so intensiv gegeben sei, war für ihn jedoch nicht eindeutig. »Es gibt zudem dezente Ansätze, dass er was ändern will«, sagte Treppmann.

Das bewertete Amtsrichterin Christina Braun anders: »Ich sehe aktuell nichts davon, dass sich etwas ändert.« Sie verurteilte den Angeklagten angesichts seiner 36 Vorstrafen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.

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