Bald mehr Geld für Biberachs Gemeinde- und Ortschaftsräte
Die Gemeinde Biberach regelt die Entschädigung für die ehrenamtlich tätigen Bürger neu. Dazu zählen insbesondere die Gemeinde- und Ortschaftsräte sowie die Ortsvorsteher. Der Gemeinderat beschloss am Montag eine entsprechende Änderung der Satzung.
Es gehört zu den heiklen Themen in der Kommunalpolitik, wenn die Räte selbst ihr Salär festlegen müssen. Die Entschädigungsregelung ist in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg festgelegt.
Die letzte Änderung in Biberach liegt 17 Jahre zurück, ein Grund für die Verwaltung, die Satzung neu zu überarbeiten.
Die Satzung zur Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger wurde aufgrund der längst überfälligen Aktualisierung neu gefasst und gleichzeitig an das aktuelle Muster des Gemeindetages Baden-Württemberg angepasst.
Wesentliche Änderungen sind die Einführung von pauschalen Sitzungsgeldern für die Gemeinde- und Ortschaftsräte sowie die Erstattung von Aufwendungen für die Betreuung von pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung des Ehrenamtes.
Zudem wurde die Abrechnung nach Stundensätzen durch die Abrechnung nach Durchschnittsätzen ersetzt. In einer detailliert ausgearbeiteten Verwaltungsvorlage wurde die alte und die neue Vergütungsregelung gegenübergestellt. Dabei würde nach der neuen Satzung die jährliche Aufwandsentschädigung am Beispiel der Gemeinderäte bei 689 Euro liegen, im Vergleich zum bisherigen Betrag von 545 Euro. Bürgermeisterin Daniela Paletta befürwortete diese Erhöhung nach 17 Jahren und stellte gleichzeitig den nicht vergüteten Aufwand bei den Gemeinde- und Ortschaftsräten außerhalb von Sitzungen, beispielsweise bei Repräsentationsterminen und sonstigen mit dem Ehrenamt verbundenen zeitlichen Tätigkeiten heraus.
Künftige Gremien
Angelika Ringwald (CDU) wie auch Gerhard Matt (SPD) rechtfertigten die Neuregelung auch im Hinblick auf die kommenden Kommunalwahlen im Folgejahr. Die ab 1. Januar 2019 in Kraft tretende Satzung betrifft weniger den jetzigen Rat, als vielmehr die künftigen Ratsgremien. Auch müsse man bei der Vergütung von Gemeinde- und Ortschaftsräten der immer schwieriger werdenden Kandidatensuche Rechnung tragen.
Die neue Satzung regelt neben der Aufwandsentschädigung von Gemeinde- und Ortschaftsräten auch die künftige Vergütung des Ortsvorstehers, der Vertreter des Bürgermeisters und Ortsvorstehers und auch die ehrenamtliche Tätigkeit bei der Mitwirkung von Kommunalwahlen. Die Satzung wurde einstimmig beschlossen.