Baumschutzverordnung: Einwendungsfrist läuft
Die umstrittene Baumschutzverordnung in den Ortsteilen ist noch nicht abgehakt: Bis zum 18. Oktober können Bürger in der Offenlage mittels schriftlicher Einwendungen ihre Meinung kundtun, informierte Fessenbachs Ortsvorsteher Paul Litterst.
Noch einmal kam die neue Baumschutzverordnung der Stadt Offenburg auf die Tagesordnung des Fessenbacher Ortschaftsrats. Wie Ortsvorsteher Paul Litterst den Ortschaftsräten mitteilte, ist die Baumschutzverordnung, die vor allem im Sommer nach dem Gemeinderatsbeschluss hohe Wellen geschlagen hat, aktuell in der Offenlage. Da die Entscheidung zur Offenlage bereits in der letzten Stadtratssitzung vor den Ferien am 24. Juli beschlossen worden sei, besteht jetzt die Möglichkeit für den Bürger zu reagieren. Bis 18. Oktober hätten die Bürgerinnen und Bürger, das sind in den elf Offenburger Ortsteilen immerhin 28 000 Einwohner, die Möglichkeit, Einwendungen gegen die vom Gemeinderat beschlossene neue Baumschutzverordnung vorzubringen.
Es müsse allerdings schriftlich von jedem einzelnen Bürger begründet werden, weshalb man gegen die neue Baumschutzverordnung der Stadt sei. »Deshalb wollen die Ortsvorsteher auch an die Bevölkerung appellieren, diese Chance der Offenlage zu nutzen und ihre Einwände darzulegen und zu begründen«, informierte Litterst, der auch Fachbereichsleiter für die Ortsteile ist, die Ortschaftsräte.
Im Verkündblatt werde er daher auf diese Möglichkeit hinweisen und die Bürger bitten, die Einspruchsmöglichkeit zu nutzen und dabei auch die Vertreter im Ortschaftsrat zu unterstützen, die geschlossen aus allen elf Ortschaften gegen die die Ausweitung der Baumschutzverordnung auf die Ortsteile gestimmt haben. Aus diesem Grund wurde von ihm ein Schriftstück formuliert und den Ortschaftsräten in der Sitzung vorgelesen und zur Abstimmung gebracht, die einstimmig erfolgte.
Auch die SPD-Stadträtin Martina Bregler, die in Fessenbach wohnt, hat ein Schreiben an die Ortschaftsräte gerichtet. Da sie in der Sitzung persönlich nicht anwesend sein konnte, wurde diese Stellungnahme vom Ortsvorsteher vorgelesen.
In der anschließenden Diskussion machten die Ortschaftsräte den Vorschlag, einen Vordruck für die Bürger zur Verfügung zu stellen, da es doch für viele schwierig sein würde, die Einwendungen schriftlich zu formulieren und darzustellen. Es wird nun geprüft, in welcher Art und Weise man diese Vereinfachung mit einem Vordruck für die Bürger lösen kann.
Schriftliche Einwände der Bürger sind direkt an die Stadtverwaltung, Abteilung 5.1, Grünfläche und Umweltschutz, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg zu senden oder auf den Ortsverwaltungen abzugeben, so Litterst.