Bauwillige können Punkte sammeln
„Richtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Wohnbauplätzen“, war der Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Gemeinderats Oberharmersbach am Montag betitelt. Wie bereits andernort auch, so möchte die Gemeinde bestimmte Kriterien einführen, die für eine Vergabe eines Bauplatzes eine Rolle spielen sollen.
„Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kriterien zur Bauplatzvergabe sind komplex“, erklärte eingangs der Beratung Bürgermeister Richard Weith. Nach der Landesverfassung hat die Gemeinde einen Ermessensspielraum für die Vergabe von Bauplätzen. Der Käufer hat einen Anspruch darauf, dass die Vergabe fair ausgeführt wird.
Die Gemeinde Oberharmersbach verfolgt mit ihren Bauplatzvergabekriterien das Ziel, langfristige Sesshaftigkeit in der Gemeinde zu ermöglichen, weil diese die soziale Integration und den Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft maßgeblich stärkt. Gerade junge Familien mit mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft sind auf die Vergabekriterien angewiesen, um in der Gemeinde bleiben zu können.
Als Leitlinie für die Vergabe gibt es ein Punktesystem, das soziale Kriterien (Familienstand) und Ortskriterien (ehrenamtliches Engagement, Zeitdauer Hauptwohnsitz, Zeitdauer Erwerbstätigkeit jeweils in Oberharmersbach) zugrunde legt.
Bürgermeister Weith machte die Intention des Gemeinderats deutlich: „Die meisten Punkte bekommen Familien mit Kindern und Personen, die sich im Ort in Vereinen engagieren.“
Die vorgesehene Vorgabe, dass Bewerber, die bereits ein Eigenheim besitzen, Punkte abgezogen bekommen, wurde im Gremium kontrovers diskutiert. Wenn das Eigenheim außerhalb sein könnte und eventuell nur als Büro genutzt wird, sollte dies kein Nachteil sein, wurde argumentiert. Die Vorgabe wurde gestrichen.
Das mit vielen Punkten versehene ehrenamtliche Engagement wurde näher bestimmt als: Mitglied des Gemeinderats, einer Blaulichtorganisation, mit einer Sonderaufgabe in einem Verein betraut oder ehrenamtlich in einer sozial-karitativen oder kirchlichen Einrichtung tätig.
Nicht ortsbezogen
Hier diskutierten die Gemeinderäte, ob auch eine ehrenamtliche Tätigkeit außerhalb von Oberharmersbach anerkannt wird. Wenn jemand beispielsweise in Steinach in der Feuerwehr ist und dann nach Oberharmersbach zieht, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er auch in Oberharmersbach in der Feuerwehr aktiv sein wird. Also wurde beschlossen, hier den Ortsbezug als Kriterium herauszunehmen.
Bürgermeister Werth wies noch darauf hin, dass sich der Bauplatz-Bewerber verpflichtet, auf dem Grundstück selber zu bauen und es selber zu nutzen. Die Vergabekriterien wurden einstimmig beschlossen. Sie werden auf der Homepage der Gemeinde und im Amtsblatt öffentlich gemacht.