Baugebiet Bettacker III

Berghaupten: Gutachten soll klären, ob es hohle Stolllen gibt

Erich Fakler
Lesezeit 3 Minuten
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21. November 2020

Auf dieser Grünfläche soll das neue Baugebiet „Am Bettacker III“ in Berghaupten entstehen. Im Vordergrund der Fuchsbühlweg als eine von zwei Zugangsstraßen. ©Erich Fakler

Der Berghauptener Gemeinderat legte die Wandhöhe im geplanten Neubaugebiet „Am Bettacker III“ auf fünf Meter fest. Doch es müssen noch einige Gutachten erstellt werden. Zum Beispiel, ob es irgendwo noch hohle Stollen aus den Zeiten des früheren Bergbaus gibt.

Für das neu zur Erschließung anstehenden Baugebiet „Am Bettacker III“ genehmigte der Gemeinderat Berghaupten am Montagabend die Zulassung von vier Dachformen. Allerdings darf von Oberkante Untergeschoss bis zur Dachhaut die zulässige Wandhöhe nur fünf Meter betragen. Hierbei kam es zu einer Pattsituation.

Die gesamte CDU-Fraktion, Marcus Stradinger (Unabhängige Liste) sowie Jürgen Bergmann (SPD) wollten keine sechs Meter hohe Wand auf der Deckplatte des Untergeschosses. SPD-Kollege Markus Feißt, die gesamte Fraktion der Freien Wähler sowie Bürgermeister Philipp Clever wollten den zukünftigen Bauherren mehr Wohnraumhöhe erlauben. Günther Benz (FWV) hatte am Montagabend nicht an der Sitzung teilgenommen.

Bergmann gegen alles

Jürgen Bergmann stimmte gegen alle Vorschläge bezüglich des Baugebiets, da er dieses weiterhin aus demografischen Gründen als überflüssig ablehnt. Bürgermeister Philipp Clever hätte gerne eine Wandhöhe von sechs Metern erlaubt, da diese bei einem Zeltdach gerade Stellwände erlaube.

Markus Feißt verwies auf die eigentlich politisch gewünschte Bauverdichtung. Eine Wandhöhe von sechs Metern würde eine bessere Raumausnutzung ermöglichen. Gregor Peters (CDU) kann sich nicht vorstellen, dass auf einer Grundstücksfläche von 263 Quadratmetern eine Wandhöhe von sechs Metern optisch in die vorgesehene Baulandschaft passe. Der Regionalverband Südlicher Oberrhein hat eine Wandhöhe von mindestens sechs Metern gefordert. 

Einigen konnte man sich dagegen auf die verpflichtende Ausweisung von je zwei Stellplätzen für die maximal 43 Wohneinheiten auf den 26 Bauplätzen. Zugleich werden Satteldächer, Zeltdächer, Walmdächer und versetzte Pultdächer erlaubt.

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Droht Einsturzgefahr?

Thomas Kerner vom Ingenieurbüro Zink stellte die Anregungen und Einwendungen gegen den vom 17. August bis 18. September öffentlich ausgelegten Vorentwurf dem Ratsgremium vor. Dabei erlangte auch ein längst vergangenes Thema aktuelle Bedeutung.

Weil in Berghaupten ein Kohlebergwerk betrieben und ein Stollen auch Richtung Bettacker getrieben wurde, ist nur durch ein Gutachten zu ermitteln beziehungsweise auszuschließen, dass noch irgendwo ein hohler Stollen Gefahren birgt.

Wenn alle Forderungen der Bürger und institutionellen Einwender erfüllt werden sollen, müssten ein Artenschutzgutachten, ein Bergbaugutachten, eine Untersuchung der Kaltluftströme, ein Lärmgutachten, ein Schallgutachten und ein Verkehrsgutachten erstellt werden. Besonders die Zufahrt über die Fuchsbühlstraße wird von vielen Bürgern als kritisch angesehen. Das bezeugt eine eingegangene Einwendung mit Sammelunterschriften.

Robert Harter (CDU) befürchtet durch die Vielzahl der gewünschten Gutachten eine Explosion der Erschließungskosten. Gregor Peters fordert, dass die Gutachten nicht nur erstellt werden, um Bürger ernst zu nehmen, sondern diese sollen konkrete Handlungsauswirkungen haben.

Berghauptens Bürgermeister Philipp Clever will aber keine Gutachten ohne Maßnahmenabsicht. Wenn allerdings ein Haus abrutsche, weil es zum Beispiel auf einem alten Lüftungsstollen errichtet wurde, setze sich die Gemeinde dem Vorwurf der vorsätzlichen Gefährdungsabsicht aus: „Die Gutachten machen wir nicht zum Spaß.“

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