Berghauptener Bürgermeister: Kaum einer hält sich an Tempo 30
„Bisher werden trotz der intensiven Beschilderung und der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit weder rechts vor links noch Tempo 30 in besonderer Weise beachtet.“ Diese Bilanz zieht Berghauptens Bürgermeister Philipp Clever nach einer Woche Tempo 30 in der Linden- und Bellenwaldstraße. Lediglich in Ausnahmefällen halten sich Pkw- und Lkw-Fahrer an die neue Vorgabe.
Seines Wissens sei es bislang aber noch nicht zu Unfällen gekommen. „Wir werden jetzt am Freitag über die Titelseite unseres Amtsblattes nochmal auf die neue Vorfahrtsregelung hinweisen und hoffen weiterhin, dass es nicht zu Unfällen aufgrund der Änderung kommt.“
Die Rückmeldungen zu der einstimmig im Gemeinderat beschlossenen Verkehrsberuhigung seien durchweg positiv. Lediglich einige junge Menschen können die Maßnahme nicht wirklich nachvollziehen. Diese täten auf Facebook ihre Meinung kund, doch vor dem Gemeinderatsbeschluss habe niemand Einwände erhoben. „Aus meiner Sicht geht es dabei jedoch eher um die Frage der Gewöhnung. Sachliche Argumente sehe ich keine, die gegen eine Verkehrsberuhigung sprechen würden“, teilte Philipp Clever weiter mit.
Hauptamtsleiter Ralf Hertle erläutert noch einmal die rechtlichen Hintergründe „für unseren kleinen Schilderwald“ und die unterschiedlichen Vorfahrtsregelungen in Bellenwald- und Lindenstraße: „Bislang habe ich persönlich wenig direkte Resonanz auf die Maßnahme erfahren.“ Im Vorfeld habe es insbesondere auf Facebook sogar vielfach Zuspruch aus der Bevölkerung für den Vorstoß gegeben, die Verkehrssicherheit im Ortskern durch Tempo 30 zu erhöhen.
Nach der Umsetzung gab es vereinzelt aber auch Kritik an der Tatsache, dass der Abschnitt in Bellenwaldstraße jetzt nicht mehr vorfahrtsberechtigt ist, sondern hier zonenbedingt die Rechts-vor-Links-Regel gilt. „Wir versprechen uns jedoch von der Änderung der Vorfahrtsregelung zusätzlich zu Tempo 30 ein insgesamt vorsichtigeres Fahren und dadurch mehr Verkehrssicherheit“, erläutert Ralf Hertle.
In der Lindenstraße sei die Einbeziehung in die 30er-Zone rechtlich leider nicht möglich, weil es sich um eine Kreisstraße handelt. „Hier war die einzige Möglichkeit, ebenfalls auf einem Teilstück Tempo 30 einzuführen, der sogenannte Kurorte-Erlass für staatlich anerkannte Erholungsorte wie Berghaupten mit Strecke 30 und Beibehaltung der Vorfahrtsberechtigung“, beschreibt Hertle die Situation.
Einheitliches Limit
Im Endeffekt sei aber über unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Beschilderungen (Zone / Strecke) nunmehr eine einheitliche Geschwindigkeitsreduzierung im Ortskern auf 30 km/h erreicht. Die unterschiedliche Beschilderung und Vorfahrtsregelung sei sicher für alle etwas gewöhnungsbedürftig.
Grundsätzlich sei es für manche Verkehrsteilnehmer unter Umständen nicht ganz einfach zu verstehen, warum in der Bellenwaldstraße Rechts vor Links gilt und es dagegen im Abschnitt der Lindenstraße aufgrund der Strecke-30-Regelung bei der Bevorrechtigung der Lindenstraße bleibt: „Aber im Ergebnis haben wir das Ziel „Tempo 30 im Ortskern“ wenn auch auf verschiedenen Wegen damit erreicht.“