Besuch oder Hausfriedensbruch?
Ein 26-jähriger Iraner aus Berlin musste sich am Dienstag wegen Hausfriedensbruchs vor dem Offenburger Amtsgericht verantworten. Im Zuge einer Informationstour hatte er mit anderen Aktivisten an der Offenburger Asylbewerberunterkunft Halt gemacht, um die Situation der dortigen Flüchtlinge zu dokumentieren.
Wollte er bloß informieren oder drang er unerlaubt in die Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in der Lise-Meitner-Straße ein? Um diese Frage ging es am Dienstag vor dem Offenburger Amtsgericht, das gegen einen 26-jährigen Iraner aus Berlin verhandelte. Der Mann, der sich für mehr Rechte für Flüchtlinge in Deutschland einsetzt, war am 8. Mai dieses Jahres gegen 17.30 Uhr mit anderen Personen auf der »Liberation Bus Tour« zu verschiedenen Flüchtlingsunterkünften im Land auch nach Offenburg gekommen. In der Sammelunterkunft in Bohlsbach hatte er daraufhin eines der Häuser betreten. Weil ihm dies aber wegen eines zuvor erteilten Hausverbotes nicht erlaubt war, zeigte ihn das Landratsamt als Betreiber der Unterkunft wegen Hausfriedensbruchs an. Gegen den Strafbefehl von 100 Euro legte der Angeklagte Widerspruch ein, sodass es zur Verhandlung kam. Etwa 30 Zuschauer kamen zur Unterstützung des Mannes.
Zu Beginn wollte der Angeklagte seine politischen Ziele deutlich machen und verlas eine Erklärung in gebrochenem Deutsch. Alljährlich werde »eine große Zahl von Flüchtlingen in Lagern traumatisiert«, »die Lagerpolitik habe Suizidversuche zur Folge« und »die Administratoren der Lager« würden die Bewohner durch »Androhung von Deportation einschüchtern«. Er habe dafür Zeugenaussagen sammeln wollen. Als er an jenem Tag einen Bewohner, der ihm die Tür öffnete, im Haus besuchen wollte, habe ihn der Hausmeister weggedrängt, in der Folge sei ihm der Ausweis abgenommen und seine Kamera beschädigt worden.
Angst vor Eskalation
Richter Patrick Lehmann rief die Leiterin der Unterkunft in den Zeugenstand. Die 44-Jährige berichtete, dass sie zwei Wochen vor dem Vorfall vom Regierungspräsidium Freiburg per E-Mail über die Tour informiert worden sei. Weil sie gehört hätte, dass die Gruppe aggressiv auftrete und Videos ins Netz gestellt habe, sei mit dem Dezernenten abgestimmt worden, dass keine Aufnahmen zugelassen werden sollten. Dies habe sie den Aktivisten vor Ort gesagt und auch, dass ein Hausverbot bestehe. Als der Angeklagte dann trotzdem das Haus betrat, habe sie das Gefühl gehabt, dass »die Lage eskaliert«, und die Polizei gerufen. Auf Nachfrage des Verteidigers des Angeklagten, Christos Psaltiras aus Stuttgart, räumte sie ein, dass schon zuvor ein Polizist anwesend gewesen sei. Der konnte jedoch nicht aussagen, weil er krank war.
Verteidiger Christos Psaltiras betonte mehrmals, für wie wichtig er den Polizisten zur Klärung des Sachverhaltes halte. Mit seinen vielen Fragen an die Zeugin zielte er zudem auf die Tatsache ab, dass sein Mandant sehr schlecht Deutsch spreche und möglicherweise nicht verstanden habe, dass er das Haus nicht betreten dürfe. Er bezweifelte außerdem, dass die Leiterin den nötigen Verwaltungsakt, nämlich den Sofortvollzug für das Hausverbot, mündlich angekündigt habe, da dies nicht im Protokoll vermerkt sei. Daher fehle ein wirksamer Strafgrund.
Richter und Staatsanwaltschaft räumten ein, dass einige Dinge »klärungsbedürftig« seien. Nach kurzer Bedenkzeit ging Richter Lehmann auf den Vorschlag des Verteidigers ein, das Verfahren einzustellen, wenn der Angeklagte auf einen Kostenersatz verzichte.
Lehmann sagte abschließend: »Deutschland ist ein Land, wo man seine Meinung frei sagen kann.« Protest aber unterliege gewissen Regeln, an die man sich halten müsse. Zu der Aufschrift auf dem T-Shirt des Angeklagten »Kein Mensch ist illegal« sagte der Richter: »Das ist ein Satz, dem jeder hier im Raum zustimmen kann.«