Verdacht nicht erhärtet

Blutiger Streit in der Innenstadt: Verfahren eingestellt

red/chs
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04. Mai 2016
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Nach dem nächtlichen Übergriff auf drei Diskobesucher in der Offenburger Innenstadt am 17. Januar hat die Staatsanwaltschaft Offenburg das Verfahren nun eingestellt. Der Verdacht gegen zwei Männer konnte nicht erhärtet werden.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei hatten laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft ergebe, dass am 17. Januar kurz nach Mitternacht eine Gruppe junger Männer einer Diskothek verwiesen worden waren, nachdem der Verdacht bestanden habe, dass sie mehrere Frauen unsittlich berührt hätten. Im Zuge eines Zeugenaufrufs meldeten sich mehrere junge Frauen, die die Diskothek an besagtem Abend besucht hatten. Diese berichteten davon, dass sie angetanzt worden seien und ein junger Mann ihnen an die Hüfte und die Schulter gefasst habe. Sie hätten dies als aufdringlich empfunden und sich darüber beim Türsteher beschwert. Weiteres sei nicht vorgefallen. Eine strafbare Handlung liege somit nicht vor. 

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Gegen 3.50 Uhr sei es dann den Schilderungen dreier junger Männer zufoge zu einem tätlichen Übergriff außerhalb der Diskothek gekommen. Eine Gruppe Männer, die zuvor aus dem Club verwiesen worden sei, habe einem Mülleimer, einem Werbeschild und einem Verkehrsschild unvermittelt auf sie eingeschlagen. Einer der Geschädigten sei bei dem Rausschmiss den dortigen Sicherheitskräften behilflich gewesen. Die drei Opfer erlitten durch die Schläge unter anderem eine
Rippenbogenprellung, ein Schädeltrauma, Quetschungen an der Rippe und Rückenschmerzen.

Tatsächlich konnte die Polizei zwei Verdächtige ermitteln. Allerdings konnte nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht mit der für eine Verurteilung hinreichenden Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, dass diese beiden Personen tatsächlich an der Auseinandersetzung beteiligt waren. Sie bestritten die Tat. Die Geschädigten konnten bei einer Identifizierung anhand von Fotos die beiden möglichen Angreifer im Alter von 31 und 27-Jährigen nicht eindeutig wiedererkennen. Andere Beweismittel standen nicht zur Verfügung, weshalb das Verfahren eingestellt werden musste.

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