Bürgerstiftung: 23 haben schon eingezahlt
Weitere Gründungsstifter werden gesucht: Rund 70 000 Euro und damit über zwei Drittel des Gründungskapitals sind bereits im Topf der Bürgerstiftung Durbach. Doch Manfred Musger braucht noch Unterstützer, damit die Stiftung wunschgemäß in diesem Jahr offiziell besiegelt werden kann.
»Gut zwei Drittel des Mindestkapitals zur Gründung einer Bürgerstiftung sind im Topf«, berichtet Manfred Musger. Der langjährige Bürgermeister-Stellvertreter und Steuerberater ist guter Dinge, dass in den nächsten Wochen und Monaten zumindest die zur Gründung einer Bürgerstiftung nötige 100 000-Euro-Marke geknackt werden kann. »Auf jeden Fall wollen wir unsere Durbacher Bürgerstiftung noch in diesem Jahr unter Dach und Fach bringen, auch wegen der bereits eingezahlten Stiftungsbeiträge«, betont Musger.
Seit Anfang des Jahres sind Musger und Bürgermeister Andreas König dabei, eine Bürgerstiftung für Durbach und Ebersweier auf den Weg zu bringen, ebenfalls seit sechs Monaten werden auch die ersten Beträge der Gründungsstifter gesammelt. Ab einem Beitrag von 2500 Euro werden die jeweiligen Gründungsstifter in die Stiftungsurkunde namentlich eingetragen. Darüber hinaus hat der jeweilige Gründungsstifter mit seiner Einlage ab 2500 Euro Sitz und Stimme in der Stifterversammlung und kann damit aktiv Projekte und Verwendung der Stiftungsgelder mitgestalten.
»Natürlich sind auch geringere Beiträge, aber auch höhere Beträge, gerne gesehen«, so der langjährige Gemeinderat und Fraktionssprecher der CDU. Er betont: »Mit einem Beitrag zu unserer Bürgerstiftung kann man auf Dauer für seine Gemeinde etwas Gutes tun.« Stiftungszweck sei die Förderung sozialer und kultureller Belange in den beiden Teilorten. »Die Stiftung soll dazu dienen, in unserer Gemeinde lokale Maßnahmen und Projekte in den Bereichen Jugend- und Seniorenarbeit, Wohltätigkeitspflege, Kultur, Sport, Heimatpflege, Denkmalschutz und den beiden Gemeindepartnerschaften zu fördern«, zählt Musger auf.
Auch Spenden möglich
23 Gründungsstifter haben bis Mitte Juni ihr Kapital bereits eingezahlt. »Man kann nicht nur Geld stiften, auch Grundstücke und Immobilien«, erläutert der Steuerberater. Stiftungseinlagen können natürlich von der Einkommensteuer abgezogen werden. Auch Spenden und Zustiftungen sind möglich. Und wie bei allen Bürgerstiftungen gilt: Das eingezahlte Gründungskapital wird nicht angetastet, nur die Erträge daraus sowie die eingegangenen Spendengelder kommen jährlich verschiedenen Stiftungszwecken zu Gute. Gründungsstifter können nicht nur Einzelpersonen werden sondern auch Paare, Vereine und Unternehmen.
Ständig kontrolliert
»Die Gelder und die Arbeit einer Bürgerstiftung wird durch das Regierungspräsidium ständig kontrolliert«, sagt Musger. Der Satzungsentwurf der Durbacher Bürgerstiftung wurde bereits dem Regierungspräsidium und dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt und positiv abgesegnet. »Zuvor haben wir uns bei vielen Bürgerstiftungen in der Region umgehört, was die so machen«, erläutert er.
Neben der Stifterversammlung sorgt auch ein Stiftungsrat dafür, wie die auszuschüttenden Beträge jährlich verschiedenen sozialen Zwecken zugute kommen.
INFO: Für die Förderer der Stiftung wurde von der Gemeinde Durbach ein Treuhandkonto angelegt: Bürgerstiftung, DE 44 6645 0050 0000 0777 44. Informationen über die Durbacher Bürgerstiftung erteilt Manfred Musger per E-Mail an m-m@t-online.de oder unter Telefon 07 81 / 93 61 30.