Bühler Kinder bekommen einen Bolzplatz
Auf dem Bühler Sportgelände befindet sich zwischen dem Rasen- und dem Hartplatz eine Grünfläche, auf der in der Vergangenheit drei Bäume gefällt wurden. Eine Ersatzpflanzung am Rande der Grünfläche wurde im vergangenen Winter verwirklicht. In einem Teilbereich wurde inzwischen ein Bouleplatz angelegt, angrenzend an das Sportheim.
Aus der Jugendabteilung des Fußballvereins wurde nun der Wunsch geäußert, einen Bolzplatz zu errichten, um Kindern und Jugendlichen dauerhaft eine Möglichkeit zu bieten, unabhängig vom Trainingsbetrieb Fußball zu spielen. Hierzu gehören natürlich auch Tore, weil die vorhandenen mobilen Kleinfeldtore dafür nicht geeignet sind, da diese aus Gründen der Verkehrssicherheit abgeschlossen werden müssen. Durch den Bolzplatz soll eine für jedermann öffentlich zugängliche Möglichkeit geschaffen werden, um auf dem Sportgelände Fußball spielen zu können.
Im Rahmen eines Ortstermins, unter Beteiligung der Ortsverwaltung, des Vereins sowie Martin Maldener vom zuständigen städtischen Fachbereich wurde grünes Licht für das Vorhaben gegeben. Zur Mitfinanzierung der Anschaffung der zwei fest zu installierenden Stahltore hatte sich der Verein an die Ortsverwaltung gewandt, die Investitionskosten wurden mit 4500 Euro veranschlagt. Eine Kostenbeteiligung vonseiten der Stadt sowie des Badischen Sportbund (BSB) konnte ebenfalls in den Gesprächen sichergestellt werden, den Rest trägt der Verein. Dieser ist auch Bauherr und hat für den Unterhalt zu sorgen.
Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung durch die Ortsverwaltung ist die öffentliche Zugänglichkeit des Bolzplatzes. Eine Kennzeichnung, dass es sich nicht um einen städtischen Spielplatz handelt, sondern um einen Bolzplatz des Fußballvereins, soll auf die Nutzungsart hinweisen.
Nach kurzer Diskussion im Rat war man sich einig, dass die Tore für den Bolzplatz auf dem Grünflächenbereich im Anschluss an die Bouleanlage wie vom Verein gewünscht erstellt werden sollten. Auf der weiteren Freifläche westlich des Sportheims würde unter anderem ein Tiefbrunnen mitten auf dem Gelände einer Realisierung entgegenstehen. Der einstimmige Beschlussvorschlag des Ortschaftsrats sicherte einen Zuschuss von 1500 Euro zu.
Vorfreude auf Bürgerhaus
Zur Kenntnis nahm der Ortschaftsrat den Haushaltsentwurf für die Haushaltsjahre 2022/2023 sowie die Fortschreibung des mehrjährigen Maßnahmenprogramms, es ergab sich kein Beratungsbedarf. Gemäß Vorgabe durch die Verwaltung und den Gemeinderat wurden keine neuen Anträge gestellt. „Unser Bürgerhaus ist im Doppelhaushalt sowie im Nachtragshaushalt mit insgesamt 1,8 Millionen Euro eingestellt, diese Maßnahme war unstrittig, die Umsetzung mit der Auslobung für den Architektenwettbewerb steht bevor“, freute sich Ortsvorsteher Georg Schrempp. Im mehrjährigen Maßnahmenprogramm ist unter anderem der Ausbau des Katzensteg in Stufe III angesiedelt. „Für den nächsten Doppelhaushalt werden wir sicherlich wieder Themen zur Anmeldung haben“, blickte der Ortsvorsteher in die Zukunft.