City Partner sammeln mehr als 800 Einwendungen
Mit 800 bis 1000 Einwendungen gegen den Bebauungsplan nördliche Innenstadt ziehen die City Partner gegen die Pläne der Verwaltung für das Einkaufszentrum zu Felde. Der Anwalt der City Partner, Alexander Simon aus Freiburg, stellt in seiner 17-seitigen Einwendung gravierende Mängel am Bebauungsplan fest. Er hält es für zwingend erforderlich, die Offenlage zu wiederholen.
Die City Partner haben 800 bis 1000 Einwendungen gesammelt, die sie gegen den Bebauungsplan nördliche Innenstadt bei der Stadt Offenburg eingereicht haben. Der Zusammenschluss der Offenburger Einzelhändler sieht »in dem Ergebnis für Offenburg einen beachtlichen Erfolg«, schreibt City-Partner-Sprecherin Anita Basler in einer Pressemitteilung. Die City Partner hatten in der Wolkengasse ein Aktionsbüro eröffnet, in dem sie die Bevölkerung über ihre Sicht der Einkaufszentrumspläne informierten und dafür warben, Einwendungen gegen das Projekt zu formulieren.
Unterdessen hat der Fachanwalt Alexander Simon aus Freiburg (Kanzlei Dohle und Simon), der die City Partner vertritt, auf einer 17-seitigen Einwendung das Offenlageverfahren der Stadt Offenburg kritisiert. Die öffentliche Bekanntmachung sowie die Offenlage sei nicht ordnungsgemäß erfolgt. Unter anderem würden wichtige Dokument, wie ein Verkehrsgutachten, fehlen. Das Verfahren sei damit »zwingend zu wiederholen«.
Im Weiteren führt der Fachanwalt neun Themenkomplexe aus, die seines Erachtens dazu führen, dass »ein Gemeinderat, der sich seiner Verantwortung im Rahmen eines Satzungsbeschlusses bewusst ist, ohne erhebliche Ergänzungen dieser Unterlagen mit Sicherheit keinen abwägungsfehlerfreien Satzungsbeschluss fassen kann«.
Die Frage der Erschließung etwa ist laut Simon nur rudimentär behandelt. Lediglich in einer schalltechnischen Untersuchung fänden sich durchschnittliche Verkehrszahlen, die der Anwalt mit 3300 Auto am Tag für deutlich zu niedrig hält. »Ob das Erschließungsnetz geeignet ist, diesen zusätzlichen Verkehr aufzunehmen, bleibt völlig offen.« Auch die Frage der Lärmbelastung hält der Anwalt für nicht hinreichend behandelt. Ein Gutachter habe Grenzwertüberschreitungen prognostiziert, sie aber als irrelevant bezeichnet, was Simon für falsch hält. Desweiteren führt der Fachanwalt »gravierende Auswirkungen des Einkaufszentrum auf die Versorgungssituation in Offenburg« ins Feld. Das Thema »Altlasten« sei ebensowenig hinreichend geklärt. Bevor es zu einem Satzungsbeschluss komme, müsse ein Gutachter klären, ob das Vorhaben mit dem bestehenden Altlastenverdacht (ehemalige Druckerei) kollidiere. Auch Fragen des Denkmalschutzes seien nicht geklärt: Es müsse mit der höheren Denkmalschutzbehörde abgeklärt werden, ob das Franziskanerkloster im Hinblick auf die Dimension beeinträchtigt werde. Abschließend hält der Anwalt die Zahl der geplanten Parkplätze (500) für deutlich zu gering.
Noch bis gestern lief die Einwendungsfrist, teilte Wolfgang Reinbold von der Pressestelle der Stadt Offenburg auf OT-Anfrage mit. Die Gesamtzahl der Einwendungen soll heute bekanntgegeben werden.
Peek & Cloppenburg
Einer der drei großflächigen Anbieter im Bereich Bekleidung/Schuhe/Sport ist laut Fachanwalt Alexander Simon Peek & Cloppenburg. Dies sei in den Unterlagen bereits namentlich benannt worden.