Corona: Keine Versammlungen, möglichst wenige Kontakte
Die vier Bürgermeister Verwaltungsgemeinschaft Zell a. H. stimmen bei der Bewältigung der Corona-Krise ihr Vorgehen ab. Nicht notwendige Versammlungen soll es demnach bis auf Weiteres nicht geben, notfalls will man sie auch untersagen. Sozialkontakte sollen auf ein Minimum eingeschränkt werden.
Am Freitagnachmittag gab die Landesregierung ihre Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Krise bekannt. Unter anderem wurde eine Schließung aller Schulen und Kitas ab Dienstag, 17. März bekanntgegeben. Kurz nach der Bekanntgabe trafen sich auch die Bürgermeister der Verwaltungsgemeinschaft Zell, um ihr gemeinsames Vorgehens abzustimmen.
Das Ergebnis wurde in einer gemeinsamen Pressemitteilung zusammengefasst. Die Erklärung steht inzwischen auch in voller Länge auf den Internetseiten der Stadt Zell und den Gemeinden Biberach, Nordrach und Oberharmersbach.
„Wir bitten die Bevölkerung, Ruhe zu bewahren und in gegenseitiger Solidarität, sofern irgend möglich, auf Veranstaltungen und Zusammenkünfte zu verzichten sowie Sozialkontakte auf das Minimum zu reduzieren“, so die Mitteilung. Es müsse jetzt alles Mögliche getan werden, um die Verbreitung des Erregers hinauszuzögern.
Notfalls untersagen
„Angesichts der dynamischen Lageentwicklung, fordern wir die Bevölkerung auf, sofern nicht zwingend erforderlich, keine organisierten Veranstaltungen und Zusammenkünfte stattfinden zu lassen. Dies gilt ausdrücklich für alle Bevölkerungsgruppen, Institutionen, Vereine und Verbände“, so die Kernaussage der Erklärung. Die Bürgermeister betonen, dass die Kommunen auch bereit sind, nicht notwendige Versammlungen per ortspolizeilicher Verfügung zu untersagen.
„Wir empfehlen, Besuche in Altenpflegeeinrichtungen und Kliniken bis auf einzelne, dringend begründete, Ausnahmefälle zu unterlassen“, teilen Günter Pfundstein, Carsten Erhardt, Richard Weith und Daniela Paletta weiter mit.
Und sie kündigen an, dass auch die Feuerwehren der vier Gemeinden bis auf weiteres keinerlei Übungen abhalten werden.
Für die Schließung der Schulen und Kitas richten die Kommunen eine Notfallbetreung ein. Die können allerdings nur Eltern in Anspruch nehmen, die in sogenannten „Bereichen der kritischen Infrastruktur“ tätig sind. Dazu gehören beispielsweise Medizin und Pflege, die öffentlichen Sicherheit und Ordnung, aber auch Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, die öffentliche lnfrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche. Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Kita-Kinder in kritischer lnfrastruktur tätig sind.
In besonders begründeten Ausnahmefällen können auch Kita-Kinder in die Notfallbetreuung aufgenommen werden, deren Eltern nicht zur besagten Berufsgruppen gehören: Wenn Erziehungsberechtige nachweisen können, dass trotz eigener Bemühungen eine Betreuung der Kinder nicht möglich ist.
Weitere Informationen erhalten die Eltern in einem Elternbrief.