Damm gegen Hochwasser sichern
Der Neurieder Gemeinderat wurde über die geplante Deichsanierung des Hochwasserdamms X auf der Gemarkung Ichenheim informiert.
Im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms (IRP) plant das Land Baden-Württemberg zwischen Basel und Mannheim insgesamt 13 Rückhalteräume in Form von Überflutungsflächen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Hochwasserschutzmaßnahme am Oberrhein ist unter anderem der Rückhalteraum Ichenheim/Meißenheim/Ottenheim (IMO), mit dem nach Fertigstellung 5,8 Millionen Kubikmeter zurückgehalten werden können.
Auch Sanierung
In diesem Zusammenhang ist außerdem vorgesehen, den Hochwasserdamm X (Nr. 10, alter Tulladamm), mit dem bereits heute beim Betrieb der Polder Altenheim bei großen Hochwassern bis zur Zufahrt zum Anglerheim Ichenheim gestaut wird, zu sanieren. Die Planung hierzu wurde am Mittwoch dem Neurieder Gemeinderat von den Ingenieuren Panajotis Katinakis, Robert Jehle und Torben Ott vom Regierungspräsidium Freiburg vorgestellt.
Demnach wurde bereits bei der Planfeststellung 1992 zum Einstau des Ichenheimer Rheinwaldes festgelegt, dass der HWD X bis zu einer Höhe von 147,80 m+NN (Normalnull über Meeresspiegel) hochwassersicher sein muss. Dazu ist keine Erhöhung geplant, aber eine Anpassung an längere Einsatzdauern bei bestimmten Hochwasserlagen.
Unabhängig davon besteht jedoch ein Sanierungsbedarf des HWD X, der gleichzeitig vorgenommen werden soll. In diesem Zusammenhang ist nach den entsprechenden Vermessungen und geotechnischen Untersuchungen die Vorplanung weitgehend abgeschlossen. Dazu müssen nach den Vorschriften für Hochwasserschutzbereiche Schutzstreifen und baumfreie Zonen angelegt werden. Also werden in den meisten Dammabschnitten etwa fünf Meter breite Streifen für einen Dammverteidigungsweg benötigt. Bereits vorhandene Wege werden entsprechend ausgebaut.
Verbrauchte Fläche
Von der Gemeinde Neuried werden hierfür rund 1,8 Hektar Fläche benötigt. Diese setzt sich aus etwa einem Hektar landwirtschaftlicher Nutzflächen, 0,5 Hektar Wald und Gehölzgruppen sowie 0,3 Hektar Wegeflächen zusammen. Darüber hinaus sind rund 0,2 Hektar von Privateigentümern betroffen.
Vom Regierungspräsidium sind weiterhin die Fertigstellung der Genehmigungsplanung, die Beantragung der Planfeststellung und der Erwerb der benötigten Flächen geplant. Die Gesamtkosten gehen zu Lasten der Behörde. Die Gemeinde hat lediglich mit den Pächtern der gemeindeeigenen Flurstücke die Verträge entsprechend anzupassen.
Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte hatten Gelegenheit, während des Vortrages und danach Detailfragen an die Vertreter des Regierungspräsidiums zu stellen.