Baugebiet

„Das ist keine Enteignung“

Thorsten Mühl
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05. November 2021
Es dauert noch etwas – aber 2023 soll der zweite Bauabschnitt des Areals „Im Schleichgässchen“ realisiert werden.

Es dauert noch etwas – aber 2023 soll der zweite Bauabschnitt des Areals „Im Schleichgässchen“ realisiert werden. ©Thorsten Mühl

Im Rammersweierer Neubaugebiet „Im Schleichgässchen“ soll im Jahr 2023 mit dem zweiten Bauabschnitt begonnen werden. Die Stadt Offenburg arbeitet an einer Vorkaufsrechts-Satzung.

Das Neubaugebiet „Im Schleichgässchen“ ist ein zentrales Projekt für Rammersweiers Weiterentwicklung. Doch die Vorlaufzeit eines zweiten Bauabschnitts stockte und stotterte. 2017 wurde im Rahmen des städtischen Siedlungs- und Innenentwicklungsmodells (SIO) eine Priorisierung zukünftiger Baugebiete vorgenommen.

Als schwierig erwies sich, dass nahezu alle Baugrundstücke für Abschnitt II in Privatbesitz liegen. Aktuell konnte nach massiven internen Vorbereitungen auch öffentlich über die nächsten Schritte des Wegs informiert werden.

Peter Winkels (Abteilungsleiter Flächenmanagement) berichtete, dass im Juli eine Eigentümer-Versammlung stattfand, die Einzelgespräche mit Grundstücksbesitzern vor dem Abschluss stünden. Als Nächstes wolle die Stadt das Instrument einer „Vorkaufsrechts-Satzung“ erlassen.

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Gemäß Paragraph 25 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) kann eine Kommune in Arealen, für die sie städtebauliche Entwicklungen vorsieht, zu deren Sicherung mittels Satzung zu ihren Gunsten ein Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken anordnen. Sabine Göppert (Bereich Städtebauförderung) stellte die nicht unkomplizierten Einzelheiten der „Vorkaufsrechts-Satzung“ dar. Voraussetzung seien im Sinne eines „besonderen Vorkaufsrechts“ Flächen, die nicht Teil eines wirksamen B-Plans seien.

Befristet auf zehn Jahre

Die Satzung werde zeitlich befristet erlassen, maximal für zehn Jahre. Sie sei gerechtfertigt durch öffentliches Wohl. Verkäufer und Käufer werden im Verfahren, das möglichst im Abschluss eines Kaufvertrags enden soll, beide angehört, das Ganze binnen einer Frist von drei Monaten. Göppert betonte, dass ein Vorkaufsrecht keine Enteignung und keine Bevorratung von Flächen bedeute. Die weiteren Stationen in der Entwicklung des Areals seien städtebaulicher Wettbewerb, Erlass eines B-Plans und ein städtebaulicher Vertrag. Danach erlösche die Satzung. Winkels erklärte, das Verfahren werde mindestens ein Jahr dauern.

Die Gespräche mit den Grundstückseigentümern entwickelten sich tendenziell vielversprechend. Noch fehlten Aspekte wie Entwässerungs-Gutachten, Artenschutz-Kartierung oder auch Verkehrserschließung. Aydin Özügenc (Bürgerliste) erkundigte sich nach den Grundstückspreisen, wobei Peter Winkels prognostizierte, der Wert werde zwischen den Preisen im ersten Abschnitt und dem Verkehrswert liegen. Zum Thema bezahlbarer Wohnraum konnte sich Winkels nicht genauer äußern, da der Stadt im Areal aktuell noch zu wenig Grundstücke gehörten.

Bestätigt wurde ebenso Dorothea von Trothas (CDU) Nachfrage, ob Grundstücksbesitzer theoretisch in Ruhe die Satzung ablaufen lassen könnten, um danach einen höheren Preis verlangen zu können. Das wäre möglich, räumten die Vertreter der Stadt ein. Dessen ungeachtet, sei das Ziel, 2023 mit dem zweiten Bauabschnitt „Im Schleichgässchen“ zu beginnen.

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