Die Grabenstraße In Gengenbach wird gepflastert
Mit 13:9 Stimmen entsprach der Gengenbacher Gemeinderat dem Bürgerbegehren pro Pflaster in der unteren Grabenstraße. Peter Ahlborn (Grüne) fehlte entschuldigt). Damit hat sich der Beschluss pro Asphalt am 16. Juni erledigt. Somit ist auch kein Bürgerentscheid mehr erforderlich.
Den Ausschlag für den erneuten Stimmungswechsel haben offenbar neue Erkenntnisse ergeben, wonach auch Pflaster so verlegt werden kann, dass der Verkehrslärm reduziert wird. „Wenn wir mit Verschwenkungen dafür sorgen, dass nicht gerast werden kann, dann halte ich Pflaster anders als bisher für zumutbar“, begründete Markus Schilli (Grüne) seinen Sinneswandel und erläuterte dies anhand der Pflasterlösung in der Stadt Hornberg.
Andrea Beiser hatte zuvor erneut die Bürgerfrageviertelstunde für ein Plädoyer pro Pflaster genutzt. Sie hatte die Unterschriftenaktion nach dem Asphaltbeschluss im Juni maßgeblich vorangetrieben. Dafür hatte sich der Gemeinderat im März auch entschieden, doch Anwohner drängten unter anderem aus Lärmschutzgründen auf Asphalt. Ein Einwohnerantrag war erfolgreich, sodass sich der Gemeinderat erneut mit dem Thema befassen musste und für diese Variante votierte.
Michael Götz, Leiter des Bürgerservices, erläuterte zum wiederholten Male, dass Tempo 10 oder 20 km/h vom Landratsamt nicht genehmigt wird, weil dafür die Grundlagen fehlen (wir berichteten). „Es ist kein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“. erklärte Götz. Wie ebenfalls berichtet, ist das ein Unterschied zu Haupt- und Victor-Kretz-Straße, in denen Tempo 20 km/h wegen des erhöhten Aufkommens von Fußgängern und Radfahrern gilt. Andrea Beiser wollte – im Gegensatz zu vorangegangenen Sitzungen ruhig und verbindlich im Tonfall – wissen, ob es schon Überlegungen zu Verengungen der Fahrbahn oder Parkplatzregelungen gibt. Bürgermeister Thorsten Erny (CDU) erklärte, dass noch nichts konkret geplant ist und ihm weitere Verengungen im ohnehin schon sehr schmalen Bereich nicht möglich erscheinen. „Aber wir werden das mit den Planern besprechen“, sicherte er zu.
Nur bis 7,5 Tonnen
Bevor das Pflaster verlegt werden kann, ist bis Oktober/November die Sicherung der maroden Versorgungsleitungen geplant, die später ausgetauscht werden. Weil bis dahin Schäden durch Erschütterungen vor allem durch Schwerlaster nicht ausgeschlossen werden können, gilt mit Ausnahme des Anliegerverkehrs eine Begrenzung für Lkw bis 7,5 Tonnen. Die Fertigstellung der unteren Grabenstraße ist für kommendes Jahr geplant.