Durbacher Gemeinderat soll kleiner werden
Zwölf statt 14 Ratsmitglieder und die Abschaffung des Technischen Ausschusses: Ausreichend Kandidaten für den Gemeinderat zu finden, wird für die Kommunen immer schwieriger. Daher hat Durbachs Gemeinderat die Größe des Gremiums verringert. Auch die Zuständigkeiten wurden in der neuen Hauptsatzung neu geregelt.
»Bereits bei den vergangenen Kommunalwahlen habe es sich in Durbach gezeigt: »Es wird für die einzelnen Fraktionen immer schwieriger, ausreichend Kandidaten für ihre Liste zu finden«, erklärte Bürgermeister Andreas König am Donnerstagabend vor dem Gemeinderat. Bisher war jede bei den Kommunalwahlen angetretene Partei bestrebt, ihre Kandidatenliste voll zu bekommen. So mussten jeweils 14 Bewerber gefunden werden, was bei den letzten Gemeinderatswahlen 2014 nicht jeder Fraktion gelang.
Für Gemeinden mit rund 3900 Einwohnern sieht die Gemeindeordnung einen Gemeinderat mit 14 Plätzen vor. »Es kann jedoch in der Hauptsatzung festgelegt werden, dass für die Zahl der Gemeinderäte die nächstniedere Gemeindegröße angewendet wird, wodurch die Zahl der Gemeinderäte gesenkt würde«, argumentierte König. »Das wären für Durbach zwölf Ratsplätze.« Diese Vorgehensweise ist in der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Durbach bereits so vorgesehen. »Angesichts der Erfahrungen und Entwicklungen der letzten Jahre erscheint es sinnvoll, die Hauptsatzung der aktuellen Situation anzupassen«, so König weiter. Als nicht mehr relevant und zeitgemäß sieht die Verwaltung den Technischen Ausschuss der Gemeinde an und empfahl dessen Abschaffung. »Der Technische Ausschuss wird kaum genutzt, da über die den Ausschuss betreffenden Angelegenheiten stets im gesamten Gemeinderat beraten und beschlossen wurde«, argumentierte der Bürgermeister.
Darüber hinaus sieht die neue Hauptsatzung vor, die Befugnisse des Bürgermeisters zu stärken. So können zukünftig Personalentscheidungen bis zur Endgeldgruppe 8 allein von der Verwaltung beschlossen werden. Bisher konnten Angestellte bis zur Endgeldgruppe 5 vom Bürgermeister alleine angestellt werden. »Dies hatte zur Folge, dass Einstellungsentscheidungen von beispielsweise einer Erzieherin ohne Leitungsfunktion durch den Gemeinderat mussten.« Die Einstellung von leitenden Mitarbeitern wird allerdings weiterhin vom Gemeinderat abgesegnet werden müssen.
Mehr finanziellen Spielraum gibt es in der neuen Hauptsatzung für das Aufgabengebiet des Bürgermeisters. So kann König überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben zukünftig pro Einzelfall bis 3500 Euro anweisen, ohne den Gemeinderat darüber zu informieren. Bisher sah die Hauptsatzung dafür eine Obergrenze in Höhe von 2500 Euro vor.
Mehr Mietbudget
Erhöht wurden für den Bürgermeister auch die Mittel zur Bewirtschaftung nach dem Haushaltsplan von derzeit 10 000 Euro auf 15 000 Euro pro Einzelfall. Darüber hinaus dürfen Mietverträge für Wohnraum zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben bis zu einem jährlichen Mietwert in Höhe von 10 000 Euro geschlossen werden. Die bisherige Satzung hatte dafür ein Maximum von 2500 Euro Jahresmietwert vorgesehen.
Nicht mehr Aufgabe des Ortschaftsrats Ebersweier werden zukünftig die Belange der Schule sein. Grund dafür ist, dass vor zwei Jahren das Schulhaus in Ebersweier aufgegeben wurde. Bisher konnte der Ortschaftsrat Ebersweier aus seinem Haushalt Arbeiten und Lieferungen bis zu einem Betrag von 25 000 Euro vergeben, dieser Betrag wurde auf 30 000 Euro aufgestockt.
Nach einstimmigem Votum des Gemeinderats für die neue Hauptsatzung tritt diese nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und ersetzt damit die bisherige Fassung vom Februar 2013.