Ein Nein und viel Verständnis
Der Gemeinderat tat sich am Montag schwer mit manchem einmaligen Zuschussantrag der Vereine. Manches lehnte er ab. Die Bitte von Rat und Verwaltung: Vorher fragen.
Eigentlich sind die neuen Richtlinien für Zuschüsse an die Vereine eindeutig. So verlangt Paragraf 5, dass der Verein einen Zuschussantrag stellt, bevor er die notwendigen Dinge anschafft („Einmalige Zuschüsse müssen schriftlich bis spätestens 1. Oktober für das folgende Haushaltsjahr beantragt werden“). Der stellvertretende Rechnungsamtsleiter Matthias Rök stellte Anträge vor, die außer der reihe eingegangen sind.
Antrag abgelehnt
In der Abstimmung folgte der Gemeinderat am Montag dem Vorschlag der Verwaltung, dem Musikverein Niederschopfheim den Antrag auf Beschaffung einer Klarinette und mehrerer Congas abzulehnen (Zuschusshöhe: 407 Euro. Der Antrag über Röhrenglocken ging durch – für 1265 Euro Zuschuss.
Die Schräcksli bekommen einen Zuschuss in Höhe von 250 Euro für ihr Jubiläum, der Angelsportverein eines von 500 Euro fürs Jubelfest, der Zuschussantrag des ASV Hofweier auf Freistellung von der Hallenmiete (357 Euro) wurde abgelehnt, der TV Hofweier bekommt 1000 Euro für sein Jubiläum (100 Jahre), der Musikverein Hofweier erhält keine 937 Euro, die Mittel werden in den Haushalt 2021 aufgenommen, die Beschaffung kann heuer getätigt werden.
Gleiches gilt für den Zuschussantrag der Späudizunft in Höhe von 2550 Euro. Der BUND Hohberg bekommt 1227 Euro für den Kauf eines Balkenmähers und eines Sichelmähers für die Biotoppflege – bei vier Enthaltungen.
1000 Euro sprachen die Gemeinderäte dem Heimatverein Hohberg zu – als jährliche Pauschalförderung für den Unterhalt von Ruhe- und Sitzbänken sowie des Waldlehrpfades.
Thomas Schaub (CDU) zeigte ein gewisses Verständnis für die Vereine, manche Anschaffung sei dringend gewesen. Dennoch gebe es nun mal die Richtlinien der Gemeinde mit der Frist vom 1. Oktober. Er empfahl, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausfüllen zu lassen. Auch Bürgermeister Klaus Jehle sagte: „Ich verstehe das schon. Die Vereine sollten aber vorher fragen.“
Für Katharina Blasius (FWH) geben die Richtlinien eine Struktur: „Wir sollten uns daran halten.“ Zur Not müsse man die Richtlinien diskutieren. Das sah ihr Fraktionskollege Wolfgang Schilli ähnlich: Er warnte vor Ausnahmeregelungen, eventuell solle man die Richtlinien überarbeiten.
Diesmal könne man ja noch einmal ein Auge zudrücken, solle das aber im nächsten Jahr konsequent handhaben. Der Gemeinderat habe in jedem Fall die letzte Entscheidung – auch, wenn es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt. Auf jeden Fall solle die Verwaltung die Vereine noch einmal ausdrücklich auf die Richtlinien hinweisen, bat Daniela Bühler (CDU).