Einbahnstraßen: Radelnde "Geisterfahrer" in Offenburg erwünscht
Über die Hälfte der Einbahnstraßen in Offenburg sind für den gegengerichteten Radverkehr geöffnet – neue Fahrradsymbole machen darauf aufmerksam, informiert die Stadt Offenburg in einer Pressemitteilung.
Für Radfahrer sind Umwege deutlich lästiger als für Autofahrer, schreibt die städtische Pressestelle. Solange keine Sicherheitsgründe dagegen sprechen, sollen Einbahnstraßen deshalb mit dem Rad in beide Richtungen befahren werden dürfen – so gehe es aus der entsprechenden Richtlinie hervor.
2019 seien daher alle 50 Einbahnstraßen in Offenburg systematisch von der Verwaltung zusammen mit der Polizei überprüft worden. In der Folge seien neun weitere Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet worden, sodass heute 27 Einbahnstraßen (54 Prozent) mit dem Rad in beide Richtungen befahren werden dürfen. Dies sei eine deutliche Erleichterung für den Radverkehr, da die Durchlässigkeit des Radnetzes verfeinert worden sei. Als Beispiele führt die Stadt die Straßen Im Pfählerpark und Lihlstraße an.
Der häufigste Grund, eine Einbahnstraße nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen, sei eine zu schmale Fahrbahn, heißt es weiter. Denn im Begegnungsfall mit einem Auto müsse genug Platz zum Ausweichen sein.
Um den Autoverkehr in den freigegebenen Einbahnstraßen auf die möglicherweise entgegenkommenden Fahrräder aufmerksam zu machen, seien in vielen Einbahnstraßen Fahrradsymbole auf der Fahrbahn markiert worden. Außerdem gebe es in einigen Straßen „Ausfahrschleusen“ für Fahrräder, die Autofahrer direkt beim Einfahren in die Einbahnstraßen auf Radfahrer aufmerksam machten. „Die neuen Markierungen sollen bewusster machen, dass Radfahrende hier in beide Richtungen fahren dürfen und daher besondere Rücksicht geboten ist“, heißt es weiter.
Gegebenenfalls anhalten
Die Unfallforschung zeige, dass geöffnete Einbahnstraßen für alle Verkehrsteilnehmenden sicher seien. Tendenziell verbesserten sie sogar die Verkehrssicherheit, da Radverkehr auf dem Gehweg reduziert werde, Radfahrer gut sichtbar seien und bei Begegnungen von Rad und Auto meist besonders rücksichtsvoll gefahren werde.
Übrigens: Der Mindestüberholabstand von 1,5 Metern, den Autofahrer beim Überholen von Radfahrern einhalten müssen, sei kein Problem, wenn sie sich in einer Einbahnstraße entgegenkommen. Denn eine Begegnung gelte nicht als Überholen. Trotzdem müsse natürlich vorsichtig gefahren werden, um Radfahrende nicht zu gefährden, betont die Stadt. Sei die Straße sehr eng, müssten Autos langsamer fahren oder gegebenenfalls kurz anhalten, bis das Fahrrad vorbeigefahren sei.