Elgersweierer Rat debattiert über Friedhofsgebühren
Der Elgersweierer Ortschaftsrat hat den Änderungen über die Erhebung der Friedhofsgebühren zugestimmt. Es soll aber geprüft werden, ob die Umsatzsteuererhebung voll umgelegt werden muss.
Der Elgersweierer Ortschaftsrat hat für die geänderte Gebührenkalkulation mit der Änderung des Gebührenverzeichnisses und der Satzungsänderung über die Erhebung der Friedhofsgebühren gestimmt. Als Zusatz wollen die Ratsmitglieder geprüft haben, ob die bevorstehende Umsatzsteuererhebung voll auf die Gebührenzahler umgelegt werden muss.
Hans-Jürgen Jäger, bei den Technischen Betrieben für den Friedhof zuständig, erläuterte die Gebührenordnung. Sie soll ab 2021 gelten. Mit der Satzung als Grundlage, der Gebührenordnung und dem Gebührenverzeichnis setzt sich das Regelwerk aus drei Bereichen zusammen. Die Satzung beruht auf Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt.
So müssen alle städtischen Friedhöfe als eine einheitliche Einrichtung gesehen werden, mit einheitlichen Gebühren. Es wurden gesetzliche Änderungen eingearbeitet und gesellschaftlichen Veränderungen mit alternativen Grab-arten. Es gibt den Vorerwerb von Gräbern und Patenschaften. Es wird auch Rechnung getragen, dass Friedhöfe eine besondere ökologische Bedeutung haben.
Die Gebühren sind laut Jäger zur Unterhaltung der Friedhöfe notwendig. Es gibt einen Sozialabschlag von 50 Prozent. Es gilt das „Äquivalenzprinzip“: jeder muss die anteiligen Kosten tragen, die er verursacht. Der Friedhof hat auch andere Funktionen, daher sollen die Kosten lediglich zu 90 Prozent gedeckt werden.
329 000 Euro im Jahr
Betriebsfremde Aufwendungen werden nicht in die Berechnung mit aufgenommen. Dazu gehören die Pflegekosten für das öffentliche Grün oder den Unterhalt von Kriegsgräbern, des jüdischen Friedhofs oder des Friedhofs für die Alliierten. Für diese Zusatzfunktionen fallen rund 329 000 Euro im Jahr an. Sie umfassen eine Fläche von 3,3 Hektar.
Der Anteil der Erdbestattungen sank seit 2009 kontinuierlich, ist jetzt bei 33 Prozent angekommen. Die Feuerbestattungen machen 67 Prozent aus. Hans-Jürgen Jäger rechnet damit, dass diese sich bei einem Anteil von 70 Prozent einpendeln werden.
Die Baumaßnahmen werden meist durch die TBO erledigt. Erich Kiefer monierte, dass ab 2023 die Umsatzsteuer auf die vollen Gebühren darauf gerechnet wird. Wenn Material oder Leistungen von fremden Unternehmern eingekauft wird, kann man im umsatzsteuerpflichtigen Bereich auch die Vorsteuer abziehen, was die Kosten senkt. Das Gremium schloss sich der Argumentation an und beantragte die Prüfung, ob die Gebühren noch gesenkt werden können.