Erschossener Stier darf gegessen werden
Das Fleisch des Stiers, der am vergangenen Freitag in Offenburg am Schlachthof ausgebüxt war und nach einer Verfolgungsjagd am alten Gefängnis erschossen werden musste, wurde vom Schlachthof für den menschlichen Verzehr freigegeben.
Nach dem blutigen Ende seiner Flucht am vergangenen Freitag war der tote Bulle von der Feuerwehr zurück zum Schlachthof gebracht worden. Dort wurde bei der Beschau am Montag das Fleisch für den menschlichen Verzehr freigegeben.
Dadurch, dass das Fleisch gegessen werden kann, ist für den Landwirt durch die Flucht des Tieres kein Schaden entstanden. Laut Schlachthof-Geschäftsführer Michael Bauernschmid wird der Rest der Schäden, die das Tier auf seiner Flucht verursachte, über die Spedition als Verursacher der Flucht abgerechnet.
Der Stier war am vergangenen Freitagmorgen während seiner Anlieferung auf dem Offenburger Schlachthof entkommen. Das Tier trabte, verfolgt von Polizeiwagen, über den Stadtbuckel. Die Beamten kesselten den Stier am alten Gefängnis ein, wo der Angus-Bulle aus Sicherheitsgründen erschossen wurde. Bei seiner Flucht verletzte er drei Menschen leicht.