Es darf wieder geschwitzt werden!
Inzidenzwert im Kreis liegt unter 35: Auch der Saunabereich des Freizeitbads Stegermatt ist nun wieder geöffnet. Es gelten die aktuellen Corona-Vorgaben.
Nach Monaten des Wartens ist es endlich so weit: Seit Freitag darf im Freizeitbad Stegermatt wieder geschwitzt werden – der Saunabereich ist geöffnet. „Das ganze Team und ich freuen uns sehr, nach einer langen Phase der Abstinenz wieder etwas Normalität bieten zu können“, sagt Interims-Geschäftsführer Steffen Letsche. Um besser planen zu können, wird allerdings um Online-Reservierung gebeten.
Die Corona-Verordnung wurde mit Wirkung zum 7. Juni kurzfristig geändert. Nachdem der Inzidenzwert fünf Tage unter 35 lag, konnte die Öffnungsstufe 3 nun schon zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten und der Saunabereich kann somit wieder geöffnet werden.
Bis zum Termin wurde die Öffnung akribisch vorbereitet, denn schließlich gilt es, die entsprechenden Auflagen einzuhalten. Am Freitag war es dann endlich so weit: Die Saunalandschaft des Freizeitbads wurde für den Publikumsverkehr geöffnet.
Maximal 75 Personen
Aufgrund der geltenden Corona-Verordnung dürfen maximal 75 Personen gleichzeitig die Saunalandschaft nutzen. Aufgüsse sind nicht erlaubt. Das Dampfbad und der Soleraum müssen aufgrund der Vorgaben der Corona-Verordnung leider bis auf Weiteres geschlossen bleiben, bedauert Letsche, wobei er betont: „Die Gesundheit unserer Gäste steht für uns natürlich an erster Stelle.“
Der Eintritt ist aufgrund der coronabedingten Einschränkungen zum ermäßigten Tarif möglich. Die Öffnungszeiten sind von 10 bis 19 Uhr. Um gut planen zu können, wird darum gebeten, online ein Zeitfenster zu reservieren. Das Portal wurde Mitte der Woche freigeschaltet.
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes gibt ein verpflichtendes Testkonzept sowie die Einhaltung des Hygienekonzepts vor.
Es gelten die drei „G“
Für das Freizeitbad Stegermatt bedeutet dies, dass alle Saunagäste vor dem Besuch einen in einem Testzentrum oder einer dem Testzentrum gleichgestellten Stelle ausgestellten negativen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen müssen. Vollständig geimpfte und genesene Personen müssen ihren Status über einen entsprechenden Nachweis belegen. Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Symptome sind, gelten automatisch als getestet. Das Hygienekonzept, das schon im Vorjahr umgesetzt wurde, wird auch nun entsprechend angewandt. Es gilt Maskenpflicht bis zur Liege und im Innenbereich. Beim Baden und Saunieren müssen natürlich keine Masken getragen werden.