Ex-Betreiber von Postfilialen wegen Untreue angeklagt
Weil er in drei Fällen Geld für private gewerbliche Zwecke aus dem Tresor genommen haben soll, musste sich gestern der ehemalige Betreiber von zwei Postfilialen vor dem Amtsgericht Offenburg verantworten. Was als eine klare Angelegenheit schien, nahm ein überraschendes Ende.
Hat ein ehemaliger Betreiber von zwei Postfilialen in Offenburg Geld aus dem Tresor entnommen, um es für eigene Zwecke zu nutzen? Um diese Frage ging es gestern in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Offenburg. Insgesamt legte die Staatsanwaltschaft dem 39-Jährigen drei Fälle von Untreue zur Last: So habe er im Sommer 2014 einen Betrag von rund 23 000 Euro aus dem Safe geholt, im Dezember 2014 knapp 53 000 Euro und im Januar 2015 weitere 15 000 Euro, wie Staatsanwältin Tanja Himmelsbach in ihrer Anklageschrift auflistete. In der Folge habe der Angeklagte den Verbindlichkeiten gegenüber der Post nicht nachkommen können.
Seit 2004 Filialleiter
Der 39 Jahre alte gelernte Einzelhandelskaufmann betrieb von 2004 bis 2015 als Handelsvertreter Filialen für die Deutsche Post AG. Im Rahmen der entsprechenden Partnerverträge verkaufte er dabei neben dem klassischen Postgeschäft auch Produkte wie Girokonten. Vor Gericht äußerte er sich nicht zu den Vorwürfen, allerdings hatte er gegen den Strafbefehl vom Februar Einspruch eingelegt. Er wurde vor Gericht von Rechtsanwalt Jan-Dirk Dreßler (Erfurt) vertreten.
Zu der knapp achtstündigen Verhandlung unter Vorsitz von Richterin Marion Weber waren insgesamt zwölf Zeugen geladen. Darunter waren auch ehemalige Angestellte des Angeklagten. Besonders delikat: Der 39-Jährige hatte im Vorfeld stets betont, das fehlende Geld habe jemand aus den Reihen der Mitarbeiter entnommen. Dass es kein Einbruch war, bestätigte ein Polizeibeamter, der vor Gericht aussagte. Entsprechende Spuren habe man nicht gefunden. Nach dem 12. Dezember 2014, als der höchste Betrag in der Kasse gefehlt habe, sei der Angeklagte »zuvorkommend« gewesen. Seine Aussagen seien »plausibel und nachvollziehbar gewesen«. Nach der Aussage des ermittelnden Kollegen sei das Personal vernommen worden. Die damaligen Ermittlungen seien aber »im Sand« verlaufen, da es keine konkreten Anhaltspunkte gegeben habe.
Geschäft war geplatzt
Dass der Fall nun vor Gericht landete, lag an einer Bekannten des Angeklagten, mit der dieser offenbar ein Geschäft machen wollte. Gemeinsam fuhren die beiden in die Niederlande, um dort günstig eine größere Menge i-Phones zu kaufen, um diese wiederum zu veräußern. Sie wurden aber wohl gelinkt und waren am Ende mehr als 40 000 Euro los – die zu großen Teilen geliehen waren. Auf dem Weg zurück habe der 39-Jährige bei der Frage, wie die Gläubiger nun das verlorene Geld zurückbekommen würden, berichtet, dass er schon einmal Geld aus dem Tresor in der Postfiliale entnommen habe.
An diese Aussage vor der Polizei wollte sich die 33-Jährige vor Gericht, die Richterin Weber als »Hauptbelastungszeugin« bezeichnete, aber so gar nicht mehr erinnern. Sie verstrickte sich überdies in Widersprüche – ein wesentlicher Grund dafür, dass die Verhandlung für den Angeklagten ein glückliches Ende nahm.
Anders als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte – nämlich eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 60 Euro – entschied Richterin Weber auf Freispruch. Insbesondere nach den Aussagen der Gläubiger spreche vieles dafür, dass er das Geld tatsächlich aus der Filiale entnommen habe. Dennoch seien Zweifel daran nicht ganz auszuräumen.