So war die Hauptversammlung von Haus und Grund

Experte gibt Ratschläge: Welche Versicherungen wichtig sind

Redaktion
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11. December 2024
Auf der Hauptversammlung dabei (von links): Geschäftsführer Thomas Voigt, Referent Kai Göttker, Architektenberater Bruno Joos und Verkaufsberater Robert Renz.

Auf der Hauptversammlung dabei (von links): Geschäftsführer Thomas Voigt, Referent Kai Göttker, Architektenberater Bruno Joos und Verkaufsberater Robert Renz. ©Haus & Grund Offenburg

Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung waren das Hauptthema bei der diesjährigen Versammlung von Haus und Grund. Experte Kai Göttker hatte für die Zuhörer viele Tipps parat.

In der diesjährigen Hauptversammlung von Haus und Grund Offenburg haben sich die zahlreich erschienen Teilnehmer über das Thema „Versicherungen“ informiert – mit zum Teil verblüffenden Erkenntnissen, wie der Verein mitteilt.

Mit Kai Göttker, Geschäftsführer der GET Service GmbH, einem Versicherungsmakler für Grundeigentümer in Hamburg, der eigens von dort nach Offenburg anreiste, habe ein ausgewiesener Fachmann seines Gebiets über das Thema „Die wichtige und richtige Absicherung Ihres Eigentums“ informiert. Zum Beispiel erklärte er, dass jede Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gegen eine erschwingliche Prämie ihre Beiräte, ob ehrenamtlich oder entgeltlich tätig, versichern könne. Außerdem sei vielen nicht klar, dass längst nicht alle Risiken in der Wohngebäudeversicherung erfasst werden. Göttkers Tipp: Sich umgehend einmal mit der Versicherungspolice und damit dem Umfang seiner oft schon jahrzehntelang bestehenden Versicherung befassen.

Versicherungsschutz ist ein Muss

Kai Göttker räumte daraufhin mit dem weit verbreiteten Irrtum auf, dass die Wohngebäudeversicherung auch automatisch die Elementarschadenversicherung beinhalte: Mitnichten, vielmehr müsse Letztere immer zusätzlich abgeschlossen oder im Paket und damit im Versicherungsschein ersichtlich sein. Unabhängig von der Frage, ob die Elementarschadenversicherung Pflicht werden soll, legt der Referent spätestens seit der Ahrtal-Katastrophe jedem Immobilieneigner dringend ans Herz, diesen Versicherungsschutz als ein Muss anzusehen. Göttkers Rat: den Versicherungsschutz des Gebäudes um diese Elementarschadenversicherung erweitern.

Weiter teilt Haus und Grund mit, dass Göttker erklärte, warum die Versicherungsprämien immer wieder höher werden: Dies sei eine direkte Folge der explosionsartigen Entwicklung der Schadensfälle, nach Anzahl und insbesondere durchschnittlicher Schadenshöhe. Muss mehr ausgezahlt werden, muss eben auch mehr eingenommen werden, so Göttker.

Problem Hochwasser

Immer mehr entwickele sich auch Hochwasser zum Problem. Die Versicherer richten sich laut Haus und Grund hier in eine der vier Gefahrklassen (vier ist mit rot die schlechteste). Über www.dieversicherer.de/versicherer/wohnen/hochwassercheck könne jeder die Einstufung seines Grundstücks leicht ermitteln.

Ein weiterer Tipp des Experten bezüglich Photovoltaik lautete: Keinesfalls zu unterschätzen und daher am besten die All-Gefahren-Deckung wählen, denn Bedien- oder Konstruktionsfehler, Kurzschluss sowie Brand, Wasser und Erdbeben könnten immense Schäden verursachen. Selbiges gelte auch für die Wärmepumpe.

Göttker legte das Augenmerk außerdem auf die Hausratversicherung, die man -egal ob Mieter oder Vermieter- für seinen Hausrat keinesfalls versäumen sollte, teilt Haus und Grund weiter mit. Hier würden die Hinweise für die Gebäudeversicherung bezüglich Versicherungssumme und Unterversicherung entsprechend gelten. Wichtig auch: Der Versicherungsschutz sollte auch im Falle grober Fahrlässigkeit bestehen.

Letztlich empfahl der Versicherungsfachmann Göttker allen Grundeigentümern eine sogenannte „Grundeigentümer-Rechtsschutzversicherung“, die nicht im allgemeinen „Privatrechtsschutz“ enthalten sei, also extra versichert werden muss: Abgedeckt seien laut der Pressemitteilung von Haus und Grund etwa Streitfälle über Betriebskostenabrechnung, Wohnungsmängel inklusive Schimmelbildung, Mieterhöhung, Kündigung oder auch, gerade aktuell, die Klage gegen den Grundsteuerbescheid.

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