Fessenbacher Rat befasst sich mit dem Bebauungsplan "Am Winzerkeller"
Der Bebauungsplan-Entwurf „Am Winzerkeller“ in Fessenbach wurde in der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrats von Leon Feuerlein, Leiter Stadtplanung und Stadtgestaltung, und seiner Kollegin Ciarrai Conway vorgestellt. Ziel der Präsentation war die Vorbereitung des Offenlagebeschlusses, der die Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit am weiteren Planungsverfahren bildet.
Der Bebauungsplan dient dazu, die geplante neue Nutzung des ehemaligen Winzerkellers zu ermöglichen. Im Gegensatz zum Bebauungsplan „Am Winzerkeller“ aus dem Jahr 2021 beschränkt sich der geänderte Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans nun im Grenzbereich der Winzerstraße und der Straße Am Winzerkeller sowie einem Teilstück der Straße „In den Feldreben“. Ausgeklammert wurde im neuen Plan der Bereich am Ehrenmal sowie einem am Winzerkeller angebauten Haus.
Auf die Frage von Ortschaftsrätin Helga Fleig (FWV), weshalb das Ehrenmal nicht mehr im geänderten Bebauungsplan liegt, antwortete Feuerlein, dass ein kleinerer Bebauungsplan andere rechtliche Rahmenbedingungen bietet. Auf die weitere Frage, ob dann in ein oder zwei Jahren wieder der Bebauungsplan geändert werden soll, wenn der Platz um das Ehrenmal zur Debatte steht, fügte Feuerlein an, dass es sich hier um öffentliches Gelände, ein Parkgelände, handle, das jederzeit geändert werden kann. Dafür müsse keine Änderung des Bebauungsplans herhalten.
Conway informierte rückblickend auf die verschiedenen Maßnahmen, die zur Änderung des Bebauungsplans „Am Winzerkeller“ führten. Die Stadt Offenburg erwarb das Grundstück im Jahr 2019 mit dem Ziel, die zukünftige Entwicklung des Ortskerns aktiv zu gestalten und das städtebauliche Potenzial zu nutzen. In Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Sutter KG wurde ein Nutzungskonzept entwickelt, das den Winzerkeller zu einem neuen Dorfzentrum umgestalten soll.
Mit einem Dorfcafé
Das Konzept sieht eine Mischnutzung aus Wohn- und Gewerbeflächen vor, darunter Wohneinheiten, ein Dorfcafé, ein Dorfgemeinschaftsraum, eine Praxis, Räume für die Ortsverwaltung sowie ein Veranstaltungsraum im charakteristischen Kellergewölbe des Winzerkellers. Um die bestmögliche Nutzungslösung zu ermitteln, wurde ein zweistufiges Vergabeverfahren durchgeführt. Den Zuschlag erhielt die Firma Orbau, deren Konzept den Erhalt und die Aufstockung des Kellereigebäudes vorsieht. Das Konzept integriert sowohl Wohn- als auch gewerbliche und gemeinschaftliche, öffentliche Zwecke.
Das Plangebiet umfasst das Grundstück des Winzerkellers und angrenzende öffentliche
Verkehrsflächen. Das Grundstück des Winzerkellers hat eine Größe von 2171 Quadratmetern. Laut aktuellem Planungsstand sollen davon künftig rund 760 Quadratmeter bebaut sein, davon rund 510 Quadratmeter im Bereich des ehemaligen Winzerkellers und rund 250 Quadratmeter im Bereich des Kellereigebäudes.
Der neue Bebauungsplan sieht die Umwandlung des bisher festgesetzten Gewerbegebiets in ein Mischgebiet vor, das sowohl Wohnraum als auch gewerbliche und soziale Nutzungen ermöglicht. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren durchgeführt, was eine zeitnahe Realisierung ohne umfangreiche Umweltprüfung sicherstellt. Der endgültige Satzungsbeschluss des Bebauungsplans ist für etwa Mitte 2025 geplant. In diesem Zeitrahmen können auch noch alle Fördermittel gestellt werden, so Feuerlein.
Der Ortschaftsrat stimmte dem Offenlagenbeschluss zu. Dieser wird noch am 13. November im städtischen Planungs- und Umweltausschuss und am 18. November im Gemeinderat beraten. Bei Zustimmung des Gemeinderats erfolgt im Anschluss die öffentliche Auslegung online unter www.offenburg.de/offenlage oder per Aushang im Bürgerbüro Bauen. Alle Bürger können den Plan dann einen Monat lang einsehen und bei Bedarf Stellung nehmen.