Gaststätten-Kontrollen: Nur ein Drittel hält sich an Vorgaben
Das städtisches Team Gewerbe, Sicherheit und Ordnung hat im Zuge einer landesweiten Schwerpunktaktion die Einhaltung der Corona-Verordnung kontrolliert.
Das städtische Team Gewerbe, Sicherheit und Ordnung ist dem Aufruf des Landes Baden-Württemberg gefolgt, sich an einer landesweiten Schwerpunktaktion zu beteiligen und hat am 21. und 22. Oktober 30 Gaststätten kontrolliert. Darüber informiert die Stadt in einer Pressemitteilung. Rund ein Drittel der kontrollierten Betriebe habe die vollständige Einhaltung der Corona-Verordnung vorweisen können.
Zweck erläutert
Darüber hinaus seien diverse Verstöße bezüglich der Datenerhebung der Gäste festgestellt worden. Diese sei teilweise unvollständig oder gar nicht durchgeführt worden. Den Betreibern sei der Zweck und die Bedeutung der Datenerhebung erläutert worden, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Die Rückmeldung sei positiv gewesen, da so Missverständnisse und Unwissen ausgeräumt werden konnten. Auch die Gäste zeigten laut städtischer Pressemitteilung durchweg Verständnis und empfanden die Kontrollen als sinnvoll.
Diese Regeln gelten laut Mitteilung in der Gastronomie:
- In geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht, ebenso im Freien, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht gilt nicht beim Essen und Trinken.
- Die Betreiber der Einrichtung muss ein Hygienekonzept erstellen. Das bedeutet, es ist schriftlich darzustellen, wie die Hygienevorgaben umgesetzt werden sollen.
- Die Kontaktdaten der Gäste müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Dies kann entweder mit Apps wie Luca oder auch analog auf Papier erfolgen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf die Einrichtung nicht betreten.
- Der Betreiber ist für die Kontrolle der 3G-Nachweise sowie die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich.
Weitere Anforderungen:
- Basisstufe: In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel. Ein negativer Antigen-Schnelltest ist hier ausreichend. Im Freien muss kein Nachweis erbracht werden.
- Warnstufe: In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel – wobei hier ein negativer PCR-Test erforderlich ist. Im Freien gilt die 3G-Regel – hier ist ein negativer Antigen-Schnelltest ausreichend.
- Alarmstufe: In geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel. Das heißt, Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen die Einrichtung nicht betreten. Im Freien gilt die 3G-Regel – wobei hier ein negativer PCR-Test erforderlich ist.
Weitere Informationen unter www.bo.de/3i7